{"id":2620,"date":"2019-08-22T10:36:12","date_gmt":"2019-08-22T08:36:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=2620"},"modified":"2019-10-11T16:18:41","modified_gmt":"2019-10-11T14:18:41","slug":"ratgeber-erbe-und-erbschaftssteuer-die-gueterstandsschaukel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/fachbeitraege-publikationen\/ratgeber-erbe-und-erbschaftssteuer-die-gueterstandsschaukel\/","title":{"rendered":"Ratgeber Erbe und Erbschaftssteuer: Die G\u00fcterstandsschaukel"},"content":{"rendered":"
Von Notarin Bettina Selzer<\/strong><\/p>\n Durch die sogenannte G\u00fcterstandsschaukel lassen sich legal Belastungen aus Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer senken, wenn das Verm\u00f6gen in einer intakten Ehe mit Zugewinngemeinschaft ungleich verteilt ist.<\/p>\n <\/p>\n Denn eine schenkungssteuerfreie Verm\u00f6gens\u00fcbertragung zwischen Ehegatten einer intakten Ehe durch Ehevertrag<\/a> ist m\u00f6glich:<\/p>\n Wenn das Verm\u00f6gen nach einer l\u00e4ngeren Ehe sehr ungleich verteilt ist, kann eine schenkungssteuerfreie Verm\u00f6gens\u00fcbertragung auf den anderen Ehegatten durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag zwecks G\u00fcterstandswechsel erfolgen. Vom Finanzamt anerkannter Rechtsgrund ist ein familienrechtlicher Vertrag, mit dem die Ehegatten ihre g\u00fcterrechtlichen Verh\u00e4ltnisse neu ordnen wollen.<\/p>\n Das kann sehr sinnvoll sein, wenn beispielsweise in einer Unternehmerfamilie die Ehefrau die Kinder betreut und im Unternehmen mitgearbeitet hat, die w\u00e4hrend der Ehe gekauften Immobilien im Grundbuch jedoch nur vom Ehemann gekauft und auf den Ehemann eingetragen wurden. Wenn in einem solchen Fall keine Ma\u00dfnahmen ergriffen werden, der Unternehmer vorher stirbt, wird Erbschaftssteuer in erheblichen Umfang f\u00e4llig und die Familie verliert sehr viel Verm\u00f6gen.<\/p>\n Wenn kein notarieller Ehevertrag beurkundet worden ist, gilt f\u00fcr eine Ehe n\u00e4mlich der gesetzliche G\u00fcterstand<\/a> der Zugewinngemeinschaft. Bei der Zugewinngemeinschaft<\/a> beh\u00e4lt jeder Ehegatte sein eigenes Eigentum. Entgegen der h\u00e4ufig von Rechtslaien vertretenen Auffassung wird weder zu Beginn der Ehe bestehendes Verm\u00f6gen noch sp\u00e4ter hinzuerworbenes Verm\u00f6gen gemeinschaftliches Verm\u00f6gen (\u00a7 1363 Abs. 2 BGB). Im Fall einer Scheidung wird deshalb lediglich betrachtet, welcher Ehegatte w\u00e4hrend der Ehezeit welchen Zugewinn erworben hat. Derjenige, dessen Verm\u00f6gen w\u00e4hrend der Ehezeit mehr Zugewinn hatte, muss diesen Mehrgewinn gegen\u00fcber dem Ehegatten ausgleichen. Der Zugewinn wird im gesetzlichen G\u00fcterstand der Zugewinngemeinschaft (\u00a7 1363 BGB) bei Scheidung ausgeglichen durch Begr\u00fcndung eines Zahlungsanspruchs auf Geld (\u00a7\u00a7 1373 ff. BGB).<\/p>\n Verm\u00f6gensausgleich und Ausssch\u00f6pfen der Steuerfreibetr\u00e4ge durch G\u00fcterstandswechsel<\/strong><\/p>\n Im Rahmen der sogenannten G\u00fcterstandsschaukel tritt mit Abschluss des ersten Ehevertrages die Beendigung des bisherigen gesetzlichen G\u00fcterstandes der Zugewinngemeinschaft durch Vereinbarung des G\u00fcterstandes der G\u00fctertrennung ein. Auch beim G\u00fcterstandswechsel in die G\u00fctertrennung durch notariellen Ehevertrag, nicht nur im Fall der Scheidung, entsteht eine Forderung auf Ausgleich des Zugewinns auf Beginn der Ehe, dessen Ausgleich nicht schenkungsteuerpflichtig ist. Zum Ausgleich des Zugewinns kann statt einem Ausgleich in Bar auch Grundbesitz \u00fcbertragen werden, um erbschaftsteuerlich sinnvolle Erbregelungen im Testament vorzubereiten. Bei \u00dcbertragung von Immobilien an Erf\u00fcllung statt ist \u00a7 23 EStG (Besteuerung wegen Versto\u00df gegen die 10 j\u00e4hrige Behaltensfrist) allerdings zu beachten.<\/p>\n Der verm\u00f6gende Ehegatte \u00fcbertr\u00e4gt dem verm\u00f6genslosen Ehegatten Verm\u00f6genswerte zum Ausgleich des Zugewinns. Jeder Ehegatte setzt anschlie\u00dfend die gemeinsamen Kinder in einem Testament zu Erben ein, die ansonsten den erbschaftssteuerlichen Freibetrag nur nach dem Tode des verm\u00f6genden Elternteils, also nur einmal in Anspruch nehmen k\u00f6nnten. Dadurch ist gew\u00e4hrleistet, dass jeder Ehegatte die erbschaftssteuerlichen Freibetr\u00e4ge aussch\u00f6pfen kann, insgesamt die Freibetr\u00e4ge also doppelt so hoch sind.<\/p>\n Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen beide Ehegatten nach dem G\u00fcterstandswechsel pers\u00f6nliche Schenkungsfreibetr\u00e4ge des \u00a7\u00a7 16 ErbStG alle 10 Jahre nutzen.<\/p>\n Freibetr\u00e4ge bei Erbschafts- und Schenkungssteuer im August 2019:<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/p>\n <\/p>\n Erneutes Eintreten in die Zugewinngemeinschaft<\/strong><\/p>\n Der Wechsel von der Zugewinngemeinschaft in die G\u00fctertrennung hat allerdings erbrechtliche Nachteile. Deshalb ist es sinnvoll, anschlie\u00dfend wieder durch notariellen Ehevertrag in den G\u00fcterstand der Zugewinngemeinschaft zur\u00fcckzukehren. In diesem Fall spricht man von der sogenannten G\u00fcterstandsschaukel.<\/p>\n Bei der R\u00fcckkehr in die Zugewinngemeinschaft wird das von dem Ehegatten durch den Zugewinnausgleich gerade erst steuerfrei erworbene Verm\u00f6gen nicht zur\u00fcckerstattet, der steuerfreie Schutz bleibt bestehen. Es geht vielmehr darum, dass durch die R\u00fcckkehr in den G\u00fcterstand der Zugewinngemeinschaft k\u00fcnftiger Zugewinn im Todesfall f\u00fcr den Ehegatten gem\u00e4\u00df \u00a7 5 ErbStG ebenfalls erbschaftssteuerlich verg\u00fcnstig werden kann. Weiterhin hat der \u00fcberlebende Ehegatte im G\u00fcterstand der Zugewinngemeinschaft einen gesetzlichen Erbteil in H\u00f6he von \u00bd neben den Kindern.<\/p>\n Legalit\u00e4t der G\u00fcterstandsschaukel vom Bundesfinanzhof best\u00e4tigt<\/strong><\/p>\n Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 12.07.2005 die G\u00fcterstandsschaukel anerkannt, wenn es tats\u00e4chlich zu einer Durchf\u00fchrung und Abwicklung der Verm\u00f6gens\u00fcbertragung kommt und es sich nicht nur um ein Scheingesch\u00e4ft handelt.<\/p>\n Gerade bei gr\u00f6\u00dferen, ungleich in einer Ehe verteilten Verm\u00f6genswerten lohnt es sich daher \u00fcber diese M\u00f6glichkeit nachzudenken, um die steuerlichen Freibetr\u00e4ge voll auszusch\u00f6pfen. Gerne beraten wir Sie hierzu und unterst\u00fctzen Sie in unserem Notarb\u00fcro<\/a> bei der Gestaltung der entsprechenden Vertr\u00e4ge.<\/p>\n <\/p>\n Ehevertrag, G\u00fcterstandwechsel, G\u00fctertrennung, Zugewinnausgleich, Zugewinngemeinschaft, Steuerfreibetr\u00e4ge, Schenkungssteuerfreibetr\u00e4ge, Erbschaftssteuerfreibetr\u00e4ge, Testament, G\u00fcterstandsschaukel, notarieller Ehevertrag, Verm\u00f6gens\u00fcbertragung bei intakter Ehe<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Von Notarin Bettina Selzer Durch die sogenannte G\u00fcterstandsschaukel lassen sich legal Belastungen aus Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer senken, wenn das Verm\u00f6gen in einer intakten Ehe mit Zugewinngemeinschaft ungleich verteilt ist.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[5,2],"tags":[11],"class_list":["post-2620","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-fachbeitraege-publikationen","category-service-infos","tag-familienrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n\n\n
\n \u00a0<\/td>\n Freibetr\u00e4ge<\/td>\n<\/tr>\n \n Steuerklasse I<\/td>\n \u00a0<\/td>\n<\/tr>\n \n Ehegatte\/eingetragene Lebenspartner<\/td>\n 500.000,-\u20ac<\/td>\n<\/tr>\n \n Kinder<\/td>\n 400.000,- \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n \n Enkel\u00a0<\/td>\n 200.000,-\u20ac<\/td>\n<\/tr>\n \n \u00dcbrige Personen<\/td>\n 100.000,-\u20ac<\/td>\n<\/tr>\n \n Steuerklasse II\u00a0<\/td>\n 20.000,-\u20ac<\/td>\n<\/tr>\n \n Steuerklasse III\u00a0<\/td>\n 20.000,-\u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n