{"id":258,"date":"2010-11-11T17:42:05","date_gmt":"2010-11-11T16:42:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=258"},"modified":"2019-09-18T18:03:22","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:22","slug":"investmentbanker-bonusklagen-im-zusammenhang-mit-der-bankenkrise","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/investmentbanker-bonusklagen-im-zusammenhang-mit-der-bankenkrise\/","title":{"rendered":"Investmentbanker: Bonusklagen im Zusammenhang mit der Bankenkrise"},"content":{"rendered":"
Investmentbanker erwerben keinen Anspruch auf Zahlung eines Bonus, wenn zuvor lediglich eine vorl\u00e4ufige Bonush\u00f6he mitgeteilt wurde und der individuelle Bonus erst sp\u00e4ter festgelegt werden sollte.<\/p>\n
So entschied das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) im Rechtsstreit bei einer Investment Bank. Im August 2008 hatte dessen Vorstand beschlossen, ein bestimmtes Bonusvolumen vorzusehen. Dies wurde den bonusberechtigten Angestellten im Oktober 2008 mitgeteilt und zugleich angek\u00fcndigt, dass die Festlegung der individuellen Bonush\u00f6he im Dezember 2008 erfolgen werde. Dort wurde den Angestellten allerdings lediglich eine ausdr\u00fccklich als „vorl\u00e4ufig“ bezeichnete Bonush\u00f6he mitgeteilt. Zudem hie\u00df es, dass im Januar 2009 eine weitere Pr\u00fcfung der Ergebnissituation vorgenommen werde.<\/p>\n
Die endg\u00fcltige Bonush\u00f6he werde erst im Februar 2009 bekannt gegeben. Anfang Februar 2009 beschloss der Vorstand, nur 10 Prozent der angek\u00fcndigten Bonussumme, mindestens aber ein Bruttomonatsgehalt als Bonus an die bonusberechtigten Besch\u00e4ftigten auszuzahlen. Damit wollte sich eine Vielzahl der betroffenen Angestellten nicht abfinden und erhob Klage auf Zahlung der restlichen 90 Prozent.<\/p>\n
Die Klagen hatten weder vor dem Arbeitsgericht noch in zweiter Instanz vor dem LAG Erfolg. Die Richter sahen die „Bonusbriefe“ vom Dezember 2008 noch nicht als verbindliche Zusage eines der H\u00f6he nach bereits bestimmten Bonus an. Weder aufgrund des Wortlauts des Schreibens selbst noch vor dem Hintergrund der Vorgeschichte und der m\u00fcndlichen Erkl\u00e4rungen im Zusammenhang mit der \u00dcbergabe h\u00e4tten die Bonusberechtigten davon ausgehen k\u00f6nnen, dass mit diesen Schreiben das letzte Wort \u00fcber die H\u00f6he der individuellen Boni gefallen sei und der Arbeitgeber sich damit im Sinne einer unver\u00e4nderbaren Ermessensaus\u00fcbung gebunden habe. Deshalb h\u00e4tten nach den in den Bonusbriefen angek\u00fcndigten weiteren Pr\u00fcfungen der Ertragslage die Boni generell um 90 Prozent gek\u00fcrzt werden d\u00fcrfen. Den Investmentbankern gelang es auch nicht, die Richter davon zu \u00fcberzeugen, dass diese Ermessensentscheidung der Bank fehlerhaft gewesen sei und ihnen deshalb die in den Bonusbriefen vom Dezember 2008 mitgeteilten Boni ungek\u00fcrzt zust\u00fcnden. Nach Auffassung des LAG sei die vorgenommene Reduzierung vielmehr aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Bank gerechtfertigt gewesen (LAG Hessen, 7 Sa 2082\/09).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Investmentbanker erwerben keinen Anspruch auf Zahlung eines Bonus, wenn zuvor lediglich eine vorl\u00e4ufige Bonush\u00f6he mitgeteilt wurde und der individuelle Bonus erst sp\u00e4ter festgelegt werden sollte.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-258","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n