{"id":2555,"date":"2019-03-08T11:21:12","date_gmt":"2019-03-08T10:21:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=2555"},"modified":"2019-10-10T11:15:06","modified_gmt":"2019-10-10T09:15:06","slug":"fuer-den-ernstfall-vorsorgen-nicht-nur-im-alter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/fuer-den-ernstfall-vorsorgen-nicht-nur-im-alter\/","title":{"rendered":"F\u00fcr den Ernstfall vorsorgen \u2013 nicht nur im Alter"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 8. M\u00e4rz 2019 \u2013 Wer kann heute schon sagen, wie es einem morgen geht? Gerade f\u00fcr das Alter, aber nicht nur daf\u00fcr, sollte man rechtzeitig vorsorgen. Auch ein Unfall kann die eigene Handlungsf\u00e4higkeit unverhofft beeintr\u00e4chtigen. Wichtige Entscheidungen k\u00f6nnen dann vielleicht nicht mehr selbstst\u00e4ndig getroffen werden. Bettina Selzer, Notarin in der Kanzlei Selzer Reiff Rechtsanw\u00e4lte Notare aus Frankfurt, erkl\u00e4rt, wie durch Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverf\u00fcgung und Betreuungsverf\u00fcgung f\u00fcr den Ernstfall vorgesorgt werden kann.<\/p>\n
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Hierbei gilt: \u201eJe fr\u00fcher, desto besser\u201c, betont die Notarin aus Frankfurt. \u201eSie sollten sich ausreichend Zeit nehmen, um dieses komplexe Thema geb\u00fchrend zu \u00fcberdenken und die notwendigen Schritte dann auch gehen. Eine Beratung mit einem Notar als fachkundigen Experten kann sehr hilfreich sein.\u201c<\/p>\n
\u201eMit einer Generalvollmacht erm\u00e4chtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens Ihre finanziellen und beh\u00f6rdlichen Belange zu vertreten. Das bedeutet nat\u00fcrlich bei der Auswahl der Person ein gro\u00dfes Vertrauen\u201c, erkl\u00e4rt Notarin Bettina Selzer. Oftmals ist es von Vorteil, wenn die Generalvollmacht von einem Notar beurkundet wird. In diesem Fall lassen sich z.B. auch Grundst\u00fccks- und Bankgesch\u00e4fte im Namen des Vollmachtgebers durchf\u00fchren.<\/p>\n
\u201eIn der Patientenverf\u00fcgung legen Sie fest, was geschehen soll, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden k\u00f6nnen.\u201c Als Beispiele nennt Bettina Selzer Fragen wie: \u201eM\u00f6chten Sie nach dem Tod Ihre Organe spenden? Und wie lange sollen medizinische Ger\u00e4te Sie am Leben erhalten?\u201c<\/p>\n
\u201eMit der Vorsorgevollmacht erm\u00e4chtigen Sie einen Bevollm\u00e4chtigten, Ihren Willen als Patient gegen\u00fcber \u00c4rzten, Kliniken etc. durchzusetzen, falls Sie selbst hierzu nicht mehr in der Lage sind. Dies kann z.B. der bewusste Verzicht auf k\u00fcnstliche lebenserhaltende Ma\u00dfnahmen sein, die Sie im Rahmen einer Patientenverf\u00fcgung festgelegt haben,\u201c erl\u00e4utert Bettina Selzer. Wenn jemanden eine Vorsorgevollmacht erh\u00e4lt, kann er auch entscheiden, ob eine Einweisung in ein Heim erfolgen soll. \u00c4rzte sind von ihrer Schweigepflicht gegen\u00fcber dem Bevollm\u00e4chtigten entbunden.<\/p>\n
Die Betreuungsverf\u00fcgung bestimmt, wer im Falle eines Falles die Betreuung f\u00fcr einen \u00fcbernehmen soll. Hierbei k\u00f6nnen auch Personen ausgeschlossen werden. \u201eSinnvoll ist es, die Betreuungsverf\u00fcgung in eine Vorsorgevollmacht zu integrieren. Denn wenn keine Betreuungsverf\u00fcgung erteilt wurde, entscheidet das Gericht \u00fcber die Betreuung\u201c, erl\u00e4utert hierzu Bettina Selzer. In der Regel folgen die Richter aber den W\u00fcnschen, die in einer Betreuungsverf\u00fcgung festgelegt wurden. Gibt es keine solche Verf\u00fcgung, kann das Gericht frei entscheiden.<\/p>\n
Ausf\u00fchrlichere Informationen zu den einzelnen Punkten sowie weiteren wichtigen Rechtsbegriffen finden Sie im Notarlexikon auf der Kanzlei-Homepage:<\/p>\n