{"id":2551,"date":"2018-12-19T10:51:15","date_gmt":"2018-12-19T09:51:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=2551"},"modified":"2019-10-10T11:15:15","modified_gmt":"2019-10-10T09:15:15","slug":"informationen-zum-erbrecht-widerruf-aufhebung-und-abaenderungen-eines-testaments","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/informationen-zum-erbrecht-widerruf-aufhebung-und-abaenderungen-eines-testaments\/","title":{"rendered":"Informationen zum Erbrecht: Widerruf, Aufhebung und Ab\u00e4nderungen eines Testaments"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 19. Dezember 2018 \u2013 Wenn sich die pers\u00f6nlichen oder wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse \u00e4ndern, ist oftmals auch die Regelung des Nachlasses anzupassen. Nicht nur bei der Errichtung eines Testamentes, sondern auch bei dessen Widerruf oder der Ab\u00e4nderung sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Erfolgt dies nicht, kann die neue Verf\u00fcgung ung\u00fcltig sein oder sie spiegelt nicht den tats\u00e4chlich beabsichtigten Willen wider. Worauf hierbei zu achten ist, erkl\u00e4rt Sonja Reiff, Notar bei Selzer Reiff Rechtsanw\u00e4lte Notare in Frankfurt, in einem neuen Fachbeitrag auf der Kanzleihomepage.<\/p>\n
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So gibt es grunds\u00e4tzlich mehrere M\u00f6glichkeiten, ein bestehendes Testament aufzuheben bzw. zu widerrufen: Ein notarielles Testament gilt als widerrufen, wenn es aus der amtlichen Verwahrung bei Gericht an den Erblasser zur\u00fcckgegeben wird, weil der Erblasser die R\u00fcckgabe verlangt hat. Auch kann ein Testament durch Vernichtung der Testamentsurkunde durch den Erblasser widerrufen werden. Oder es wird durch ein sogenanntes Widerrufstestament aufgehoben.<\/p>\n
Wird ein Testament widerrufen, ohne dass eine neue testamentarische Verf\u00fcgung erstellt wird, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein oder ein vorher erstelltes Testament erlangt erneut G\u00fcltigkeit. \u201eH\u00e4ufig ist dies jedoch nicht im Sinne des Erblassers\u201c, berichtet Notarin Sonja Reiff aus der Praxis. \u201eIn vielen F\u00e4llen muss daher nicht nur das Testament widerrufen, sondern auch eine neue testamentarische Verf\u00fcgung getroffen werden.\u201c Bestehen mehrere Testamente, ist zudem zu kl\u00e4ren, inwieweit sie sich erg\u00e4nzen oder im Widerspruch zueinanderstehen.<\/p>\n
\u201eHierbei k\u00f6nnen zahlreiche Fallstricke lauern und oft ist es nicht einfach zu ermitteln, ob Verf\u00fcgungen im Widerspruch zueinanderstehen\u201c, erkl\u00e4rt Sonja Reiff. Sie empfiehlt daher dringend beim Widerruf eines Testaments auf die Unterst\u00fctzung durch einen Notar zur\u00fcckzugreifen: \u201eDer Notar stellt sicher, dass der tats\u00e4chlich beabsichtige Wille auch formgerecht schriftlich niedergelegt ist.\u201c Zudem gibt es auch Umst\u00e4nde, in denen zwingend die Mitarbeit des Notars erforderlich ist, beispielsweise beim einseitigen Widerruf von wechselbez\u00fcglichen Verf\u00fcgungen zwischen Ehegatten.<\/p>\n
Auch auf einen weiteren, weniger bekannten Vorteil der notariellen Testamentserstellung weist Notarin Sonja Reiff in diesem Zusammenhang hin: \u201eIm Erbfall kann der Nachweis der Erbenstellung alleine durch Er\u00f6ffnung des notariellen Testamentes gef\u00fchrt werden. Die Beantragung eines Erbscheins ist dann nicht erforderlich, selbst wenn sich Grundst\u00fccke im Nachlass befinden. Dies spart nicht nur sp\u00e4tere Notarkosten. Es schafft in der Regel auch gr\u00f6\u00dfere Rechtsicherheit und sorgt f\u00fcr eine schnelle Durchf\u00fchrung im Erbfall. Ein ansonsten notwendiges Erbscheinverfahren kann durchaus einige Monate in Anspruch nehmen.\u201c<\/p>\n
Als vereidigte Notare in Frankfurt am Main bieten Notar Bettina Selzer und Notar Sonja Reiff in ihrem Notarb\u00fcro im Westend Frankfurt s\u00e4mtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundst\u00fccks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandt\u00e4tigkeiten.<\/p>\n
Direktlink zum Fachartikel Neu: Notarlexikon \u2013 kurz und verst\u00e4ndlich erkl\u00e4rt
\nhttps:\/\/www.selzer-reiff.de\/aktuelles\/fachbeitraege-publikationen\/die-aufhebung-und-abaenderung-eines-testaments\/<\/a><\/p>\n
\nhttps:\/\/www.selzer-reiff.de\/notar-lexikon\/<\/a><\/p>\n