{"id":2541,"date":"2018-11-07T10:23:40","date_gmt":"2018-11-07T09:23:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=2541"},"modified":"2018-11-07T10:23:40","modified_gmt":"2018-11-07T09:23:40","slug":"notar-lexikon-bringt-es-auf-den-punkt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/notar-lexikon-bringt-es-auf-den-punkt\/","title":{"rendered":"Notar-Lexikon bringt es auf den Punkt"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 07. November 2018 \u2013 Mit dem Notar-Lexikon bieten die Notare Bettina Selzer und Sonja Reiff ein neues Informationsangebot auf ihrer Kanzleihomepage an, das Interessierten wichtige Fachbegriffe und Sachverhalte nahebringt. Von A wie Abgeschlossenheitsbescheinigung bis Z wie Zwangsvollstreckungsunterwerfung haben die beiden Notarinnen aus Frankfurt am Main eine Vielzahl an Informationen zu Rechtsbegriffen und Vorg\u00e4ngen zusammengetragen, die in Deutschland unter Mitwirkung eines Notars erfolgen m\u00fcssen.<\/p>\n
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Notarinnen und Notare sind an unterschiedlichsten Rechtsvorg\u00e4ngen beteiligt, insbesondere auf dem Gebiet der sogenannten vorsorgenden Rechtspflege. Denn viele Vertr\u00e4ge im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Grundst\u00fccksrecht sowie im Erbrecht und Familienrecht m\u00fcssen nach deutschem Recht aufgrund ihrer weitreichenden Konsequenzen f\u00fcr die Beteiligten von einem Notar beurkundet werden. Hierbei ist der Notar \u2013 im Gegensatz zum Rechtsanwalt \u2013 zur Unparteilichkeit gegen\u00fcber allen Vertragspartnern verpflichtet.<\/p>\n
Bei beurkundungspflichtigen Vertr\u00e4gen ist der Notar damit eine Art staatlich verordneter Verbrauchersch\u00fctzer. Er sichert aufgrund seiner Unabh\u00e4ngigkeit von Staat und Auftraggeber dem unerfahrenen B\u00fcrger auch bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgesch\u00e4ften dessen Recht. Notare beraten jedoch auch in Vertragsangelegenheiten, bei denen ihre Mitwirkung nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, wie beispielsweise bei der Errichtung eines rechtsg\u00fcltigen Testaments und sorgen hier f\u00fcr Rechtssicherheit.<\/p>\n
Die im Notar-Lexikon zusammengestellten Begriffserkl\u00e4rungen decken die vielf\u00e4ltigen Bereiche der notariellen T\u00e4tigkeiten ab: vom Familienrecht \u00fcber den Erwerb bzw. Verkauf von Immobilien und Grundst\u00fccken, dem Handels- und Gesellschaftsrecht bis hin zum Erbrecht und Vorsorgethemen.<\/p>\n
\u201eVielen Menschen ist gar nicht klar, was genau die Aufgabe eines Notars ist und welche Bedeutung die einzelnen Vorg\u00e4nge haben\u201c, erkl\u00e4rt hierzu Notarin Sonja Reiff<\/a>. \u201eMit dem Notar-Lexikon m\u00f6chten wir dem Interessierten Leser bereits auf unserer Homepage wichtige Fachbegriffe n\u00e4her erl\u00e4utern und erste Fragen beantworten.\u201c<\/p>\n Als vereidigte Notare in Frankfurt am Main<\/a> bieten Notar Bettina Selzer und Notar Sonja Reiff in ihrem Notarb\u00fcro im Westend Frankfurt s\u00e4mtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundst\u00fccks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandt\u00e4tigkeiten.<\/p>\n Direktlink zum Notar-Lexikon:\u00dcber die Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanw\u00e4lte Notare in Frankfurt<\/h2>\n
\nhttps:\/\/www.selzer-reiff.de\/notar-lexikon\/<\/a><\/p>\n