{"id":252,"date":"2010-08-30T17:42:37","date_gmt":"2010-08-30T15:42:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=252"},"modified":"2019-09-18T18:03:22","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:22","slug":"diskriminierung-wegen-ethnischer-herkunft-durch-ausgestaltung-des-auswahlverfahrens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/diskriminierung-wegen-ethnischer-herkunft-durch-ausgestaltung-des-auswahlverfahrens\/","title":{"rendered":"Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft durch Ausgestaltung des Auswahlverfahrens"},"content":{"rendered":"
Ein kurzer unangemeldeter Telefonanruf beim Bewerber ist nicht geeignet, eine ausreichende Grundlage f\u00fcr die Beurteilung seiner Deutschkenntnisse zu liefern. L\u00e4sst sich der Arbeitgeber bei seiner Auswahlentscheidung alleine hiervon leiten, liegt darin ein zum Schadenersatz verpflichtender Versto\u00df gegen das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft.<\/p>\n
Diese Entscheidung traf das Arbeitsgericht (ArbG) Hamburg im Fall eines Unternehmens der Postbranche, das Postzusteller suchte. Die Stellenausschreibung sah vor, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht wird. Hierauf bewarb sich der an der Elfenbeink\u00fcste geborene Kl\u00e4ger, dessen Muttersprache Franz\u00f6sisch ist.<\/p>\n
Bei Bewerbungen dieser Art nahm der Arbeitgeber \u00fcblicherweise den Erstkontakt \u00fcber das Telefon auf. Auch der Kl\u00e4ger wurde aufgrund seiner Bewerbung von einer Mitarbeiterin des Arbeitgebers angerufen. Sie fragte ihn, ob er Fahrrad fahren k\u00f6nne. Da die Mitarbeiterin bei dem Telefongespr\u00e4ch zu der Einsch\u00e4tzung gelangte, dass der Kl\u00e4ger sich nicht ansprechend klar und deutlich in deutscher Sprache auszudr\u00fccken vermochte, wurde die Bewerbung des Kl\u00e4gers abgelehnt. Dieser f\u00fchlte sich durch diese Vorgehensweise diskriminiert und verlangte Schadenersatz.<\/p>\n
Das ArbG gab ihm recht. In der Vorgehensweise des Arbeitgebers liege nach Ansicht des Gerichts eine mittelbare Benachteiligung von Bewerbern, deren Muttersprache nicht deutsch sei. Denn f\u00fcr Angeh\u00f6rige anderer Ethnien sei es typischerweise schwerer als f\u00fcr muttersprachlich deutsche Bewerber, bei dem telefonischen Erstkontakt ein ansprechend klares und deutliches Ausdrucksverm\u00f6gen in deutscher Sprache zu zeigen. Das vom Arbeitgeber angewandte Auswahlverfahren sei nicht durch ein legitimes Ziel sachlich gerechtfertigt. Das Verfahren sei weder geeignet noch erforderlich, um zu ermitteln, ob ein Bewerber die f\u00fcr die T\u00e4tigkeit eines Postzustellers notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift mitbringe. Zum einen sei ein kurzer telefonischer Kontakt keine hinreichende Grundlage, um die sprachlichen F\u00e4higkeiten des Bewerbers festzustellen. Zum anderen sei das herangezogene Auswahlkriterium – n\u00e4mlich das ansprechend klare und deutliche Ausdrucksverm\u00f6gen in deutscher Sprache (am Telefon) – f\u00fcr die zu besetzende Stelle eines Postzustellers nicht angemessen. Erforderlich sei f\u00fcr einen Postzusteller lediglich eine f\u00fcr die Kundenkommunikation und die Kommunikation mit dem Arbeitgeber und den Kollegen hinreichende Sprachkenntnis in Wort und Schrift (ArbG Hamburg, 25 Ca 282\/09).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Ein kurzer unangemeldeter Telefonanruf beim Bewerber ist nicht geeignet, eine ausreichende Grundlage f\u00fcr die Beurteilung seiner Deutschkenntnisse zu liefern. L\u00e4sst sich der Arbeitgeber bei seiner Auswahlentscheidung alleine hiervon leiten, liegt darin ein zum Schadenersatz verpflichtender Versto\u00df gegen das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-252","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n