{"id":230,"date":"2010-08-30T15:16:10","date_gmt":"2010-08-30T13:16:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=230"},"modified":"2019-09-18T18:03:23","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:23","slug":"direktionsrecht-versetzung-in-nachbargemeinde-ist-grundsaetzlich-zulaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/direktionsrecht-versetzung-in-nachbargemeinde-ist-grundsaetzlich-zulaessig\/","title":{"rendered":"Direktionsrecht: Versetzung in Nachbargemeinde ist grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig"},"content":{"rendered":"
Das Direktionsrecht (Arbeitsplatzverlegung) des Arbeitgebers ist nicht per se auf die politische Gemeinde beschr\u00e4nkt, in der der Arbeitgeber bei Vertragsschluss eine betriebliche Organisation unterhielt.
So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen im Fall einer geringf\u00fcgig besch\u00e4ftigten Arbeitnehmerin, die seit ihrer Einstellung vor sieben Jahren in der Niederlassung in B, ihrem Wohnort, besch\u00e4ftigt war. Nach einer betrieblichen Umorganisation des Arbeitgebers f\u00e4llt die zu erbringende T\u00e4tigkeit nun in der 14 km entfernten Niederlassung O an. Die Arbeitnehmerin weigerte sich, die Arbeit in O anzutreten.<\/p>\n
Das LAG entschied, dass der Arbeitgeber berechtigt sei, die Arbeitnehmerin nach O zu versetzen. Der Arbeitgeber k\u00f6nne den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen n\u00e4her bestimmen. Eine Ausnahme gelte nur, wenn dieser durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sei. Vorliegend enthalte der Arbeitsvertrag keine Bestimmung des Leistungsorts. Er schlie\u00dfe daher nach seinem Wortlaut nicht aus, die Arbeitnehmerin auch in O zu besch\u00e4ftigen. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass auch allein durch Zeitablauf keine Konkretisierung der Arbeitspflicht auf einen bestimmten Ort eintrete. Vielmehr m\u00fcssten weitere Umst\u00e4nde hinzutreten, die zu einem Vertrauen des Arbeitnehmers f\u00fchren, nicht in anderer Weise eingesetzt zu werden (LAG Niedersachsen, 10 TaBV 121\/08).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Das Direktionsrecht (Arbeitsplatzverlegung) des Arbeitgebers ist nicht per se auf die politische Gemeinde beschr\u00e4nkt, in der der Arbeitgeber bei Vertragsschluss eine betriebliche Organisation unterhielt. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen im Fall einer geringf\u00fcgig besch\u00e4ftigten Arbeitnehmerin, die seit ihrer Einstellung vor sieben Jahren in der Niederlassung in B, ihrem Wohnort, besch\u00e4ftigt war. Nach einer betrieblichen […]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-230","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n