{"id":2123,"date":"2018-07-10T09:19:53","date_gmt":"2018-07-10T07:19:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=2123"},"modified":"2019-10-10T11:19:09","modified_gmt":"2019-10-10T09:19:09","slug":"die-kleine-aktiengesellschaft-ag-als-alternative-zur-gmbh","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/die-kleine-aktiengesellschaft-ag-als-alternative-zur-gmbh\/","title":{"rendered":"Die kleine Aktiengesellschaft (AG) als Alternative zur GmbH"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 10. Juli 2018 – Es muss nicht immer eine GmbH (Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung) sein. Die sogenannte \u201ekleine Aktiengesellschaft\u201c kann unter Umst\u00e4nden eine sinnvolle Alternative zur GmbH-Gr\u00fcndung sein. Bettina Selzer, Notar in Frankfurt, benennt in einem neuen Fachbeitrag auf der Kanzleihomepage die wesentlichen Unterschiede. Weitere Orientierung bietet eine ausf\u00fchrliche Checkliste zur AG-Gr\u00fcndung.<\/p>\n
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\u201eBei der sogenannten kleinen Aktiengesellschaft handelt es sich um eine kleine oder mittelst\u00e4ndische Aktiengesellschaft, die ihre Aktien nicht an der B\u00f6rse handelt\u201c, erkl\u00e4rt Notarin Bettina Selzer. \u201eAktiengesellschaften erfreuen sich immer gr\u00f6\u00dferer Beliebtheit, zumal das Renommee der Aktiengesellschaft gr\u00f6\u00dfer ist als das der GmbH.\u201c<\/p>\n
Die Vorteile einer AG gegen\u00fcber der GmbH liegen vor allem in der einfachen Kapitalbeschaffung. Durch die Ausgabe von Aktien k\u00f6nnen Bekannte, Freunde, Gesch\u00e4ftspartner und Mitarbeiter auch mit kleinen Betr\u00e4gen schon beteiligt werden. Gleichzeitig bietet die AG steuerlichen Gestaltungsspielraum bei der Betriebsnachfolge. So kann der Unternehmer den Betriebs\u00fcbergang sukzessive Vorbereiten, indem er der nachfolgenden Generation nach und nach Aktienpakete schenkt.<\/p>\n
Im Unterschied zur GmbH sind Aktion\u00e4re in einer AG von der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ausgeschlossen. Der Vorstand ist weisungsfrei. Aktion\u00e4re sind auf ihr Fragerecht in der Hauptversammlung beschr\u00e4nkt, w\u00e4hrend die Gesellschafter einer GmbH sich aktiv in die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung einmischen k\u00f6nnen.<\/p>\n
Dies kann f\u00fcr ein Unternehmen sehr nachteilig sein, z.B. wenn mehrere Personen erst \u00fcber die Richtung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung streiten m\u00fcssen. \u201eAus diesem Grund lehnen es professionelle F\u00fchrungskr\u00e4fte h\u00e4ufig ab, f\u00fcr eine GmbH t\u00e4tig zu werden\u201c, wei\u00df Bettina Selzer aus ihrer langj\u00e4hrigen Erfahrung, in der sie als Notar sowohl GmbHs als auch Aktiengesellschaften begleitet.<\/p>\n
Die Gr\u00fcndung einer Aktiengesellschaft erfordert ein h\u00f6heres Startkapital (50.000,- Euro) als bei einer GmbH und es sind zahlreiche Formalit\u00e4ten zu beachten, auch nach der Gr\u00fcndung. Man sollte daher vorab pr\u00fcfen, ob eine Aktiengesellschaft die richtige Gesellschaftsform darstellt. Auch die Satzung sollte individuell zugeschnitten sein, r\u00e4t Bettina Selzer, die selbst schon im Aufsichtsrat einer kleinen AG sa\u00df und als Notarin zahlreiche AG-Gr\u00fcndungen begleitet und begleitet hat.<\/p>\n
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