{"id":2100,"date":"2018-06-05T09:42:20","date_gmt":"2018-06-05T07:42:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=2100"},"modified":"2019-10-10T11:19:14","modified_gmt":"2019-10-10T09:19:14","slug":"informationen-zur-aufloesung-und-loeschung-einer-gmbh","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/informationen-zur-aufloesung-und-loeschung-einer-gmbh\/","title":{"rendered":"Informationen zur Aufl\u00f6sung und L\u00f6schung einer GmbH"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 6. Juni 2018 \u2013 Die GmbH (Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung) ist eine der beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland und genie\u00dft nicht zuletzt aufgrund strenger gesetzlicher Vorgaben ein hohes Ansehen. Gr\u00fcndung, Betrieb und Schlie\u00dfung einer GmbH unterliegen bestimmten Formvorgaben, die eingehalten werden m\u00fcssen. In einem neuen Merkblatt geben die Notare der Kanzlei Selzer Reiff Rechtsanw\u00e4lte Notare aus Frankfurt einen \u00dcberblick \u00fcber den Prozess, der zur Schlie\u00dfung einer GmbH notwendig ist, sowie eine Formulierungshilfe zur Anzeige der GmbH-Aufl\u00f6sung im Bundesanzeiger.<\/p>\n
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\u201eDie Schlie\u00dfung einer GmbH erfolgt grunds\u00e4tzlich in einem dreistufigen Prozess\u201c, erl\u00e4utert Notarin Bettina Selzer hierzu: \u201eAufl\u00f6sung, Liquidation und L\u00f6schung\u201c.<\/p>\n
Die Aufl\u00f6sung der GmbH erfolgt durch Gesellschafterbeschluss und muss dann beim Handelsregister angemeldet werden. Hierzu ist der Antrag auf L\u00f6schung der GmbH bei einem Notar zu unterschreiben, der ihn elektronisch ans Handelsregister weiterleitet.<\/p>\n
Ist dies erledigt, folgt die Liquidationsphase. Der Gesetzgeber sieht bis zur endg\u00fcltigen L\u00f6schung der GmbH aus dem Handelsregister ein Sperrjahr vor. Die Aufl\u00f6sung der GmbH ist zusammen mit einem Gl\u00e4ubigeraufruf im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Erforderliche Abwicklungsma\u00dfnahmen wie der Ausgleich von Forderungen und die Verteilung des Gesellschaftsverm\u00f6gens sind durchzuf\u00fchren. Die Verteilung des Verm\u00f6gens an die Gesellschafter ist jedoch erst nach Ablauf des Sperrjahres zul\u00e4ssig und nach Tilgung aller Schulden.<\/p>\n
Nach Durchf\u00fchrung der Liquidation und Ablauf des Sperrjahres kann nun die L\u00f6schung der GmbH beim Handelsregister beantragt werden. Auch dies erfolgt in notariell beglaubigter Form. B\u00fccher und Schriften der Gesellschaft sind anschlie\u00dfend f\u00fcr eine Dauer von zehn Jahren aufzubewahren.<\/p>\n
Weitere Informationen:<\/p>\n