{"id":2075,"date":"2018-02-09T07:19:57","date_gmt":"2018-02-09T06:19:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=2075"},"modified":"2021-04-09T12:12:15","modified_gmt":"2021-04-09T10:12:15","slug":"rechtssicher-zum-vertragsschluss-was-ist-eine-korrekte-unterschrift","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/medienbeitraege\/rechtssicher-zum-vertragsschluss-was-ist-eine-korrekte-unterschrift\/","title":{"rendered":"Rechtssicher zum Vertragsschluss: Was ist eine korrekte Unterschrift?"},"content":{"rendered":"
Muss ich mit Vor- und Zunamen unterschreiben, kann ich den Vornamen mit Punkt abzuk\u00fcrzen oder lediglich mit Nachnamen zeichnen, muss ein Doppelname ausgeschrieben werden oder reicht vielleicht sogar ein immer wieder einheitlich verwendetes K\u00fcrzel?<\/p>\n
Antworten zu diesen oft gestellten Frage gibt Bettina Selzer, Notarin in Frankfurt am Main, in einem Interview mit dem Hessischen Rundfunk (Radio HR4) am 9. Februar 2018.<\/strong><\/p>\n <\/p>\n Denn tats\u00e4chlich muss die rechtsg\u00fcltige Unterschrift gewissen formalen Vorgaben gen\u00fcgen.\u00a0 Bettina Selzer erl\u00e4utert daher im Radio-Interview bei HR4 und in einem ausf\u00fchrlicheren Fachartikel hier auf der Seite, wie die Unterschrift, etwa bei einem Hauskauf, einer Vollmacht oder einem Testament aussehen muss, damit sie formal rechtlich korrekt ist.<\/p>\n