{"id":204,"date":"2010-08-30T15:03:20","date_gmt":"2010-08-30T13:03:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=204"},"modified":"2019-09-18T18:03:23","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:23","slug":"kuendigungsrecht-keine-fristlose-kuendigung-wegen-mekka-fahrt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/kuendigungsrecht-keine-fristlose-kuendigung-wegen-mekka-fahrt\/","title":{"rendered":"K\u00fcndigungsrecht: Keine fristlose K\u00fcndigung wegen Mekka-Fahrt"},"content":{"rendered":"
Es besteht grunds\u00e4tzlich ein wichtiger Grund zur fristlosen K\u00fcndigung, wenn der Arbeitnehmer einen nicht genehmigten Urlaub gleichwohl eigenm\u00e4chtig antritt. Im Einzelfall kann die K\u00fcndigung jedoch auch unwirksam sein.<\/p>\n
Das zeigt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts K\u00f6ln im Fall einer als Schulbusbegleiterin t\u00e4tigen Frau. Diese wollte als gl\u00e4ubige und praktizierende Muslima an einer Pilgerreise nach Mekka teilnehmen. Obwohl der Arbeitgeber die Urlaubserteilung verweigerte, trat sie die Reise gleichwohl an. Der Arbeitgeber k\u00fcndigte daraufhin fristlos.<\/p>\n
Das Arbeitsgericht erkl\u00e4rte die K\u00fcndigung f\u00fcr unwirksam. Die erforderliche Interessenabw\u00e4gung falle zugunsten der Arbeitnehmerin aus. Der Urlaub sei ihr versagt worden, weil dieser nur w\u00e4hrend der Schulferien genommen werden k\u00f6nne. Die \u201egro\u00dfe Pilgerfahrt\u201c, die zu den f\u00fcnf Geboten f\u00fcr Moslems z\u00e4hle, k\u00f6nne aber nur zu bestimmten Terminen angetreten werden. Ein solcher Termin falle erst in 13 Jahren in die Ferien. Dann w\u00e4re die Frau aber bereits 64 Jahre alt. Es sei ihr unzumutbar, solange zuzuwarten (ArbG K\u00f6ln, 17 Ca 51\/08).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Es besteht grunds\u00e4tzlich ein wichtiger Grund zur fristlosen K\u00fcndigung, wenn der Arbeitnehmer einen nicht genehmigten Urlaub gleichwohl eigenm\u00e4chtig antritt. Im Einzelfall kann die K\u00fcndigung jedoch auch unwirksam sein.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-204","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n