{"id":196,"date":"2010-08-30T17:36:55","date_gmt":"2010-08-30T15:36:55","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=196"},"modified":"2019-09-18T18:03:22","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:22","slug":"sonderkuendigungsschutz-fuer-abfallbeauftragten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/sonderkuendigungsschutz-fuer-abfallbeauftragten\/","title":{"rendered":"Sonderk\u00fcndigungsschutz f\u00fcr Abfallbeauftragten"},"content":{"rendered":"
Hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zum Betriebsbeauftragten f\u00fcr Abfall bestellt, so ist die ordentliche K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses unzul\u00e4ssig. Das Arbeitsverh\u00e4ltnis kann nur noch aus wichtigem Grund gek\u00fcndigt werden.<\/p>\n
Hierauf wies der Bundesgerichtshof (BGH) im Falle eines Arbeitnehmers hin. Im Arbeitsvertrag war festgehalten, dass dem Mann neben seiner T\u00e4tigkeit als Betriebsleiter auch die des Betriebsbeauftragten f\u00fcr Abfall oblag. Der Arbeitgeber erstellte im Mai 2006 ein Organigramm, das den Kl\u00e4ger als Abfallbeauftragten auswies. Im Oktober 2006 k\u00fcndigte der Arbeitgeber das Arbeitsverh\u00e4ltnis und bot dem Kl\u00e4ger eine Weiterbesch\u00e4ftigung zu ge\u00e4nderten Bedingungen an.<\/p>\n
Die Vorinstanzen haben der K\u00fcndigungsschutzklage des Kl\u00e4gers stattgegeben. Der BGH best\u00e4tigte diese Entscheidungen nun. Die ordentliche K\u00fcndigung sei wegen Versto\u00dfes gegen den im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geregelten Sonderk\u00fcndigungsschutz nichtig. Dieser Sonderk\u00fcndigungsschutz setze eine wirksame Bestellung als Abfallbeauftragter voraus. Die Bestellung bed\u00fcrfe der Schriftform und m\u00fcsse regelm\u00e4\u00dfig gesondert dokumentiert werden. Im Einzelfall k\u00f6nne sie bereits im schriftlichen Arbeitsvertrag erfolgen. Vorliegend habe der Arbeitgeber den Kl\u00e4ger bereits mit Abschluss des schriftlichen Arbeitsvertrags wirksam zum Abfallbeauftragten bestellt, sodass der Sonderk\u00fcndigungsschutz greife (BAG, 2 AZR 633\/07).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
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