{"id":1790,"date":"2017-04-04T09:54:45","date_gmt":"2017-04-04T07:54:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=1790"},"modified":"2019-10-15T09:55:53","modified_gmt":"2019-10-15T07:55:53","slug":"reform-der-insolvenzanfechtung-beschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/reform-der-insolvenzanfechtung-beschlossen\/","title":{"rendered":"Reform der Insolvenzanfechtung beschlossen"},"content":{"rendered":"
Bundestag und Bundesrat haben eine Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet. Die Risiken der Gesch\u00e4ftspartner von Insolvenz bedrohter Unternehmen sollen so verringert werden.<\/p>\n
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Das Gesetz sieht vor allem \u00c4nderungen und Eingrenzungen in der sogenannten Vorsatzanfechtung vor. So wird die Anfechtungsfrist von 10 auf 4 Jahre herabgesetzt und bei Zahlungsvereinbarungen gilt k\u00fcnftig die Vermutung, dass der Gesch\u00e4ftspartner keine Kenntnis von einer Zahlungsunf\u00e4higkeit hatte. Weitere \u00c4nderungen betreffen u.a. die Verzinsung von Anfechtungsanspr\u00fcchen sowie den Bargesch\u00e4ftseinwand.<\/p>\n
Ausf\u00fchrlich besch\u00e4ftigt sich ein aktueller Artikel auf Haufe.de mit der Reform der Insolvenzanfechtung:<\/p>\n