{"id":1788,"date":"2017-03-27T09:44:08","date_gmt":"2017-03-27T07:44:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=1788"},"modified":"2017-03-24T17:47:30","modified_gmt":"2017-03-24T16:47:30","slug":"erbfall-was-ist-zu-tun-und-woran-sollten-sie-denken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/fachbeitraege-publikationen\/erbfall-was-ist-zu-tun-und-woran-sollten-sie-denken\/","title":{"rendered":"Erbfall: Was ist zu tun und woran sollten Sie denken?"},"content":{"rendered":"
Der Tod eines nahen Angeh\u00f6rigen stellt meist eine gro\u00dfe emotionale Belastung dar. Hinzu kommt eine Vielzahl formaler Aufgaben, die fristgerecht zu erledigen sind. Im Folgenden m\u00f6chten wir Ihnen einen kleinen \u00dcberblick und Orientierung geben.<\/p>\n
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Der Totenschein wird hierzulande zumeist vom Krankenhaus oder vom Arzt ausgestellt. Er ist Voraussetzung f\u00fcr die Beantragung der Sterbeurkunde, die wiederum als Nachweise zur Vorlage bei \u00c4mtern, Versicherungen etc. ben\u00f6tigt wird. F\u00fcr die Ausstellung der Sterbeurkunde m\u00fcssen Sie sich in der Regel unter Vorlage des Totenscheins an das Standesamt am Wohnort des Verstorbenen wenden.<\/p>\n
Wenn Sie als Erbe bestimmt sind und dieses Erbe annehmen, m\u00fcssen Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Erst mit dem Erbschein kann der Nachlass effektiv geregelt werden, da dieser z.B. Voraussetzung f\u00fcr den Zugriff auf Bankkonten des Erblassers sowie Lebensversicherungen etc. ist. Anders ist es jedoch, wenn Sie beim Notar ein Testament oder Erbvertrag beurkundet haben. Dann reicht auch das Er\u00f6ffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes aus, um den Nachweis zu f\u00fchren, Erbe zu sein. Dies erspart weitere Kosten.<\/p>\n
Einige Versicherungen sollten Sie unverz\u00fcglich nach dem Todesfall informieren, denn gerade Unfall- und Lebensversicherer behalten sich vor die Todesursache zu \u00fcberpr\u00fcfen. Als Nachweis sind hierzu meist Sterbeurkunde und die jeweilige Versicherungspolice im Original notwendig.<\/p>\n
Hat der Verstorbene seinen letzten Willen schriftlich hinterlegt, ist das Testament beim Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen abzugeben. Hierzu sind beispielsweise die Unterlagen des Verstorbenen nach einem handschriftlich verfassten Testament durchzusehen. M\u00f6glicherweise hat der Erblasser auch ein Testament oder einen Erbvertrag von einem Notar aufsetzen lassen und es im zentralen Testamentsregister<\/a> registriert und beim Gericht hinterlegt. Dann wird es einfacher.<\/p>\n Des Weiteren ist nun ein Nachlassverzeichnis anzufertigen, damit die Erbteile und ggf. Pflichtteile korrekt berechnet werden k\u00f6nnen. Bestehende Verbindlichkeiten des Erblassers sind vor der Berechnung der Erbanspr\u00fcche aus der Erbmasse zu bezahlen. Hierzu z\u00e4hlen z.B. auch die Kosten f\u00fcr die Bestattung.<\/p>\n Wer erbt ist verpflichtet, das Finanzamt innerhalb von drei Monaten \u00fcber das Erbe zu informieren. Denn grunds\u00e4tzlich wird f\u00fcr das Erbe Erbschaftsteuer f\u00e4llig. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es jedoch Freibetr\u00e4ge und es gelten unterschiedliche Steuerklassen f\u00fcr die Berechnung der Erbschaftsteuer. Eine erste \u00dcbersicht \u00fcber Freibetr\u00e4ge und Steuerklassen finden Sie hier<\/a>.<\/p>\n In der Regel wird der Verstorbene Verpflichtungen aus laufenden Vertr\u00e4gen besitzen, die Sie k\u00fcndigen m\u00fcssen. Dies sind beispielsweise Versicherungen, Mietvertr\u00e4ge, abgeschlossene Abonnements etc. Als Nachweis ist meist die Sterbeurkunde erforderlich.<\/p>\n Tag-It: Erbe, Erblasser, Erbrecht, Erbschein, Testament, Erbvertrag, Nachlass regeln<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Der Tod eines nahen Angeh\u00f6rigen stellt meist eine gro\u00dfe emotionale Belastung dar. Hinzu kommt eine Vielzahl formaler Aufgaben, die fristgerecht zu erledigen sind. Im Folgenden m\u00f6chten wir Ihnen einen kleinen \u00dcberblick und Orientierung geben.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[5],"tags":[10],"class_list":["post-1788","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-fachbeitraege-publikationen","tag-erbrecht-und-vorsorge"],"acf":[],"yoast_head":"\nFinanzamt \u00fcber das Erbe informieren<\/h2>\n
Versicherungen und laufende Vertr\u00e4ge k\u00fcndigen<\/h2>\n