{"id":178,"date":"2010-08-30T17:38:18","date_gmt":"2010-08-30T15:38:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=178"},"modified":"2019-09-18T18:03:22","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:22","slug":"rechtsprechungsaenderung-urlaubsabgeltung-bei-krankheitsbedingter-arbeitsunfaehigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/rechtsprechungsaenderung-urlaubsabgeltung-bei-krankheitsbedingter-arbeitsunfaehigkeit\/","title":{"rendered":"Rechtsprechungs\u00e4nderung: Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunf\u00e4higkeit"},"content":{"rendered":"
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) erlosch der Urlaubsabgeltungsanspruch, wenn der Urlaubsanspruch aufgrund der krankheitsbedingten Arbeitsunf\u00e4higkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des \u00dcbertragungszeitraums nicht erf\u00fcllt werden konnte. Diese Rechtsprechung hat das BAG nun aufgegeben.<\/p>\n
Die Entscheidung betraf eine Frau, die von August 2005 bis Ende Januar 2007 als Erzieherin t\u00e4tig war. Nach einem Schlaganfall war sie von Juni 2006 \u00fcber das Ende des Arbeitsverh\u00e4ltnisses hinaus durchgehend arbeitsunf\u00e4hig. Sie verlangte die Abgeltung der gesetzlichen Urlaubsanspr\u00fcche aus den Jahren 2005 und 2006.<\/p>\n
Die Richter gaben ihrer Klage im Unterschied zu den Vorinstanzen statt. Sie stellten nun klar, dass Anspr\u00fcche auf Abgeltung des gesetzlichen Teil- oder Vollurlaubs nicht erl\u00f6schen, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und\/oder des \u00dcbertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunf\u00e4hig ist. Damit folgt das BAG der Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH), der k\u00fcrzlich bereits ebenso entschied (BAG, 9 AZR 983\/07; EuGH, C-350\/06, C-520\/06).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) erlosch der Urlaubsabgeltungsanspruch, wenn der Urlaubsanspruch aufgrund der krankheitsbedingten Arbeitsunf\u00e4higkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des \u00dcbertragungszeitraums nicht erf\u00fcllt werden konnte. Diese Rechtsprechung hat das BAG nun aufgegeben.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-178","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n