{"id":1771,"date":"2017-02-23T11:52:56","date_gmt":"2017-02-23T10:52:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=1771"},"modified":"2021-04-08T18:15:12","modified_gmt":"2021-04-08T16:15:12","slug":"die-gruendung-einer-gmbh-kompetent-einfach-schnell-und-zum-festen-preis-beim-notar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/fachbeitraege-publikationen\/die-gruendung-einer-gmbh-kompetent-einfach-schnell-und-zum-festen-preis-beim-notar\/","title":{"rendered":"Die Gr\u00fcndung einer GmbH kompetent, einfach, schnell und zum festen Preis beim Notar"},"content":{"rendered":"

Von Notarin Bettina Selzer<\/p>\n

F\u00fcr die Gr\u00fcndung einer GmbH ben\u00f6tigt man in Deutschland die Mithilfe eines Notars. Die anfallenden Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und umfassen im Wesentlichen die wichtigen Punkte, die bei der GmbH-Gr\u00fcndung formal zu beachten sind.<\/p>\n

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Im Trend liegen seit einiger Zeit Unternehmen, die Gr\u00fcndern anbieten, f\u00fcr sie die Gr\u00fcndung einer GmbH schnell und zum Festpreis zu \u00fcbernehmen. Dieses Serviceangebot ist jedoch nicht immer sinnvoll. GmbH-Gr\u00fcnder sollten pr\u00fcfen, ob sie wirklich profitieren, z.B. in Form von Zeit- und Kostenersparnis, oder ob sie unter Umst\u00e4nden lediglich f\u00fcr bestimmte Leistungen doppelt bezahlen. Denn oftmals werden hier Dienstleistungen kostenpflichtig angeboten, obwohl diese T\u00e4tigkeiten vom Notar oder der Notarin<\/a> bei der GmbH-Gr\u00fcndung sowieso \u00fcbernommen werden und dort auch bezahlt werden m\u00fcssen, da sie in den gesetzlichen Notargeb\u00fchren bereits enthalten sind. Dies gilt auch dann, wenn Sie vorher ein entsprechendes Gr\u00fcndungsunternehmen vorgeschaltet hatten.<\/p>\n

Beispielsweise wird von den Gr\u00fcndungsunternehmen eine kurze Beratung durch einen Anwalt, eine Mustersatzung, die Namenspr\u00fcfung bei der IHK, die Anmeldung beim Finanzamt angeboten. Beim Notar<\/strong> sind in den Gr\u00fcndungskosten, die er nach dem Notarkostengesetz abrechnet, jedoch immer schon enthalten:<\/p>\n