{"id":1647,"date":"2016-10-26T13:15:33","date_gmt":"2016-10-26T11:15:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=1647"},"modified":"2019-10-11T16:43:07","modified_gmt":"2019-10-11T14:43:07","slug":"vorsorge-treffen-fuer-den-todesfall-worauf-eltern-achten-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/medienbeitraege\/vorsorge-treffen-fuer-den-todesfall-worauf-eltern-achten-sollten\/","title":{"rendered":"Vorsorge treffen f\u00fcr den Todesfall – worauf Eltern achten sollten"},"content":{"rendered":"
Sender: Deutschlandfunk<\/strong> Wer k\u00fcmmert sich um die minderj\u00e4hrigen Kinder, wenn die Eltern pl\u00f6tzlich sterben? So unvorstellbar dieser Schicksalsschlag ist: Wer seine Kinder im Todesfall gut versorgt wissen m\u00f6chte, sollte in einem Testament oder Erbvertrag rechtzeitig einen Vormund und Testamentsvollstrecker benennen. In einem aktuellen \u201eVerbrauchertipp\u201c des Radiosenders Deutschlandfunk gibt Bettina Selzer, Rechtsanw\u00e4ltin und Notar in Frankfurt, wertvolle Hinweise zu diesem wichtigen Thema.<\/p>\n <\/p>\n Weitere Informationen:<\/p>\n Wer k\u00fcmmert sich um die minderj\u00e4hrigen Kinder, wenn die Eltern pl\u00f6tzlich sterben? So unvorstellbar dieser Schicksalsschlag ist \u2013 wer die Kinder im Todesfall gut versorgt wissen m\u00f6chte, sollte in einem Testament oder Erbvertrag einen Vormund und Testamentsvollstrecker benennen.<\/p>\n Grunds\u00e4tzlich entscheidet das Familiengericht, wer im Todesfall der Eltern das Sorgerecht f\u00fcr die Vollwaisen erh\u00e4lt.<\/p>\n Allerdings wird sich das Gericht nach dem Wunsch der Eltern richten, wenn sie ausdr\u00fccklich einen Vormund benennen und ihre Entscheidung begr\u00fcnden. Welche Personen von der Vormundschaft ausgeschlossen werden sollen, kann ebenfalls angegeben werden.<\/p>\n Dar\u00fcber hinaus sollten die Eltern dem Vormund eine Vollmacht erteilen, um die elterliche Sorge bis zur tats\u00e4chlichen Vormundbestellung sicherzustellen. Damit vermeiden sie, dass zwischen Tod und Er\u00f6ffnung des Testaments ein Vakuum in Bezug auf die elterliche Sorge Ein Benennungsrecht f\u00fcr einen Vormund haben die Eltern dann nicht, wenn einem von beiden oder sogar beiden die Elternsorge entzogen wurde. Sollte die Verm\u00f6genssorge und Personensorge zwischen den Eltern aufgeteilt sein, kann keiner der Elternteile einen Vormund benennen. Hingegen steht eine Teilbeschr\u00e4nkung der elterlichen Sorge, z.B. wenn einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht \u00fcbertragen wurde, der Benennung eines Vormundes nicht im Wege.<\/p>\n Sollte der Vater vor der Geburt des Kindes versterben, h\u00e4ngt das Benennungsrecht der Mutter davon ab, ob der verstorbene Vater das Sorgerecht gehabt h\u00e4tte \u2013 dies gilt f\u00fcr den Fall, dass die Eltern verheiratet waren. Bei nicht Verheirateten darf die Mutter nur dann einen Vormund benennen, wenn eine sogenannte pr\u00e4natale Sorgeerkl\u00e4rung abgegeben wurde.<\/p>\n Damit das Kind finanziell versorgt ist, ist es ratsam, den Vormund mit Geld auszustatten. Daf\u00fcr m\u00fcssten die Eltern die Kinder in ihrem Testament als Erben festlegen. Falls die Kinder noch minderj\u00e4hrig sind, k\u00f6nnen die Eltern einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Er ist unabh\u00e4ngig t\u00e4tig vom Vormund. Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Erbe und zahlt aus dem Nachlass den monatlichen Unterhalt an den Vormund. Wie die Unterhaltung des Kindes im Einzelnen ausgestaltet sein soll, k\u00f6nnen die Eltern individuell entscheiden. Die Zahlung kann z.B. bis zur Vollj\u00e4hrigkeit des Kindes oder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres befristet werden.<\/p>\n
\n Ausstrahlung: Donnerstag, 26.10.2016, 11:55 Uhr<\/strong><\/p>\n
\nVorsorgen f\u00fcr die Kinder:
\n Vormund benennen f\u00fcr den Ernstfall<\/h2>\nEntscheidung gut begr\u00fcnden<\/h3>\n
\n entsteht und m\u00f6glicherweise das Jugendamt eingeschaltet wird.<\/p>\nEingeschr\u00e4nkte Wahl<\/h3>\n
Finanzielle Versorgung sichern<\/h3>\n