{"id":1633,"date":"2016-10-11T12:24:14","date_gmt":"2016-10-11T10:24:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=1633"},"modified":"2019-10-10T11:19:43","modified_gmt":"2019-10-10T09:19:43","slug":"informationen-zum-immobilienkaufvertrag-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/informationen-zum-immobilienkaufvertrag-2\/","title":{"rendered":"Informationen zum Immobilienkaufvertrag"},"content":{"rendered":"
Pressemeldung, <\/strong>Frankfurt, 11. Oktober 2016<\/p>\n Der Kauf einer Immobilie wird durch einen sogenannten Immobilienkaufvertrag oder Grundst\u00fcckskaufvertrag besiegelt. Der Notar unterst\u00fctzt Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer bei der Gestaltung des Kaufvertrags und der gesetzlich vorgeschriebenen Beurkundung. Warum der Gesetzgeber dies vorsieht, wie der Notar K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer von Immobilien unterst\u00fctzt und worauf man achten muss, erkl\u00e4rt Bettina Selzer, Rechtsanw\u00e4ltin und Notarin aus Frankfurt in einem neuen Fachartikel auf der Homepage der Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanw\u00e4lte Notar.<\/p>\n <\/p>\n In Deutschland besteht bei Grundst\u00fccks- und Immobiliengesch\u00e4ften Notarpflicht. Ein Immobilienkaufvertrag oder Grundst\u00fcckskaufvertrag muss also von einem Notar aufgesetzt und beurkundet werden. Andernfalls ist der Vertrag nicht rechtsg\u00fcltig.<\/p>\n Hiermit m\u00f6chte der Gesetzgeber bei Rechtsgesch\u00e4ften gro\u00dfer Tragweite, wie es der Kauf eines Hauses oder Grundst\u00fccks darstellt, f\u00fcr die notwendige Rechtssicherheit sorgen. Die neutrale rechtliche Beratung durch einen Notar soll zudem unerfahrene Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer davor sch\u00fctzen, nicht kalkulierbare Risiken einzugehen. Denn der Notar fungiert als unparteiischer Berater. So muss der Notar beispielsweise besonders belehren, wenn eine von den Parteien gew\u00fcnschte Vertragsgestaltung ein einseitiges Risiko f\u00fcr eine Kaufvertragspartei darstellt, und alternative Gestaltungsm\u00f6glichkeiten vorschlagen.<\/p>\n Im Rahmen des Immobilienkaufes sind dann etliche Dinge zu pr\u00fcfen und zu erledigen. So sollte die Finanzierung der Immobilie im Vorfeld gesichert und ggf. durch eine Finanzierungsbest\u00e4tigung der Bank garantiert sein. Die \u00dcbergabe bzw. L\u00f6schung vorhandener Lasten im Grundbuch, wie Grundschulden, Hypotheken aber auch Rechte und Anspr\u00fcche Dritter sind zu regeln. F\u00fcr ein ggf. vorhandenes Vorkaufsrecht der Kommune muss eine Verzichtserkl\u00e4rung eingeholt werden. Auch hierbei unterst\u00fctzt der Notar.<\/p>\n Ausf\u00fchrliche Informationen zu diesen und weiteren Punkten, wie Grunderwerbssteuer, Modalit\u00e4ten von Zahlung und F\u00e4lligkeit oder auch zur Frage der M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung beim Immobilienkauf sind abrufbar unter:<\/p>\n