{"id":1630,"date":"2025-03-17T10:35:19","date_gmt":"2025-03-17T09:35:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=1630"},"modified":"2025-03-17T17:32:32","modified_gmt":"2025-03-17T16:32:32","slug":"informationen-zum-immobilienkaufvertrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/fachbeitraege-publikationen\/informationen-zum-immobilienkaufvertrag\/","title":{"rendered":"Informationen zum Immobilienkaufvertrag"},"content":{"rendered":"

Von Notarin Bettina Selzer<\/a><\/strong><\/p>\n

Der Immobilienkaufvertrag ist ein entscheidender Schritt, um den Traum vom Eigenheim oder der Kapitalanlage in Deutschland rechtssicher zu verwirklichen. Ob Haus, Wohnung oder Grundst\u00fcck \u2013 der notariell beurkundete Kaufvertrag sch\u00fctzt K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer gleicherma\u00dfen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie vor der Unterschrift wissen m\u00fcssen: von der Rolle des Notars \u00fcber Kosten und Risiken bis zum Ablauf des Immobilienkaufs.<\/p>\n

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Der Kauf einer Immobilie wird durch einen sogenannten Immobilienkaufvertrag \u2013 auch Grundst\u00fcckskaufvertrag genannt \u2013 besiegelt. Gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0311b BGB muss der Vertrag notariell beurkundet werden, da nur so die Rechtssicherheit f\u00fcr K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer gew\u00e4hrleistet ist.<\/p>\n

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Inhalt<\/strong><\/p>\n

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  1. Abschluss des Immobilienkaufvertrags beim Notar<\/a><\/li>\n
  2. Notarpflicht beim Immobilienkauf<\/a><\/li>\n
  3. Immobilienkaufvertrag nur mit Finanzierungsbest\u00e4tigung<\/a><\/li>\n
  4. Das Grundbuch beim Immobilienkauf: Lasten pr\u00fcfen, Risiken vermeiden<\/a><\/li>\n
  5. Grunderwerbssteuer und Einsparm\u00f6glichkeiten f\u00fcr den K\u00e4ufer<\/a><\/li>\n
  6. F\u00e4lligkeit des Kaufpreises, Zahlung und Verzug<\/a><\/li>\n
  7. \u00dcbergabe und Eigentumsverh\u00e4ltnisse<\/a><\/li>\n
  8. M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung beim Immobilienkauf<\/a><\/li>\n
  9. Immobilienkauf: Ablauf bis zur Vertragsunterzeichnung<\/a><\/li>\n
  10. Weiterf\u00fchrende Informationen<\/a><\/li>\n<\/ol>\n
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    Abschluss des Immobilienkaufvertrages beim Notar<\/h2>\n

    Der Notar unterst\u00fctzt Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer bei der Gestaltung des Kaufvertrags und der gesetzlich vorgeschriebenen Beurkundung. Hierbei fungiert er als unparteiischer Berater<\/strong>, der die Interessen beider Seiten vertritt sowie in Einklang und rechtsverbindlich im Kaufvertrag zur Niederschrift bringt.<\/p>\n

    Stellt eine von den Parteien gew\u00fcnschte Vertragsgestaltung ein einseitiges Risiko f\u00fcr eine Kaufvertragspartei, muss der Notar zudem besonders belehren und alternative Gestaltungsm\u00f6glichkeiten vorschlagen.<\/p>\n

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    Notarpflicht beim Immobilienkauf<\/h2>\n

    Bei Grundst\u00fccks- und Immobiliengesch\u00e4ften<\/a> besteht in Deutschland Notarpflicht<\/strong>.<\/p>\n

    Gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0311b BGB ist der Immobilienkaufvertrag nur g\u00fcltig, wenn er notariell beurkundet wird \u2013 ohne diese Formvorschrift ist der Vertrag nichtig. <\/strong><\/p>\n

    Der Notar \u00fcbernimmt hierbei weit mehr als nur die Unterschriftbeglaubigung: Er pr\u00fcft das Grundbuch auf Belastungen, kl\u00e4rt kommunale Vorkaufsrechte (\u00a7\u00a024 BauGB) und stellt sicher, dass der Vertrag fair und rechtssicher ist.<\/p>\n

    Zudem belehrt er beide Parteien gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a017 Beurkundungsgesetz (BeurkG) \u00fcber die rechtlichen Folgen, etwa ob eine Klausel wie \u201egekauft wie gesehen\u201c Nachteile birgt.<\/p>\n

    Ohne Notar kein Eigentum: Er ist Ihr neutraler Begleiter beim Immobilienkauf.<\/h3>\n

    Die Notarpflicht sorgt bei Rechtsgesch\u00e4ften gro\u00dfer Tragweite, wie es der Kauf eines Hauses oder Grundst\u00fccks darstellt, f\u00fcr die notwendige Rechtssicherheit. Zudem sch\u00fctzt eine neutrale rechtliche Beratung im Vorfeld unerfahrene Verk\u00e4ufer sowie K\u00e4ufer davor, nicht kalkulierbare Risiken einzugehen.<\/p>\n

    \nNeu dabei ist zum Schutz vor Geldw\u00e4sche<\/strong>, dass der Notar gem\u00e4\u00df Geldw\u00e4schegesetz (GwG) ein Beurkundungsverbot hat, wenn eine ausl\u00e4ndische Gesellschaft eine Immobilie in Deutschland kaufen oder verkaufen will und nicht im Transparenzregister Deutschlands eingetragen ist. Dann w\u00e4re die Beurkundung n\u00e4mlich unwirksam.<\/p>\n

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    Die wichtigsten Bestandteile eines Immobilienkaufvertrags<\/h2>\n

    Ein rechtssicherer Immobilienkaufvertrag muss folgende Kernelemente enthalten:<\/p>\n

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    1. Vertragsparteien<\/strong>: Vollst\u00e4ndige Angaben zu K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer mit Namen, Adressen und Geburtsdaten<\/li>\n
    2. Kaufgegenstand<\/strong>: Pr\u00e4zise Beschreibung der Immobilie mit Grundbuchbezeichnung, Flurst\u00fccknummer, Gr\u00f6\u00dfe und Lage<\/li>\n
    3. Kaufpreis und Zahlungsmodalit\u00e4ten<\/strong>: H\u00f6he, F\u00e4lligkeit und Zahlungsweise<\/li>\n
    4. Besitz\u00fcbergabe<\/strong>: Zeitpunkt der Schl\u00fcssel\u00fcbergabe und \u00dcbergang von Nutzen und Lasten<\/li>\n
    5. Eigentums\u00fcbergang<\/strong>: Bedingungen f\u00fcr die Umschreibung im Grundbuch<\/li>\n
    6. Belastungen und Rechte<\/strong>: Bestehende Grundschulden, Hypotheken und Dienstbarkeiten<\/li>\n
    7. Sachm\u00e4ngelhaftung<\/strong>: Regelungen zur Gew\u00e4hrleistung und zum Haftungsausschluss<\/li>\n
    8. Vollmachten und Vollzugsbestimmungen<\/strong>: Regelungen zur Durchf\u00fchrung des Vertrags<\/li>\n
    9. Vorkaufsrechte<\/strong>: Kommunale oder sonstige Vorkaufsrechte<\/li>\n
    10. R\u00fccktrittsrechte<\/strong>: Bedingungen, unter denen eine Partei vom Vertrag zur\u00fccktreten kann<\/li>\n<\/ol>\n

      Ein individuell angepasster Immobilienkaufvertrag ber\u00fccksichtigt die spezifische Situation beider Parteien und verhindert sp\u00e4tere Streitigkeiten. Der Notar stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erf\u00fcllt werden und keine Partei benachteiligt wird.<\/p>\n<\/div>\n

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      Immobilienkaufvertrag nur mit Finanzierungsbest\u00e4tigung<\/h2>\n

      Wichtig f\u00fcr den Vertragsabschluss ist eine gesicherte Finanzierung. Dies sch\u00fctzt Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer vor unangenehmen Verwicklungen und sollte vorab gekl\u00e4rt sein. \u00dcblicherweise dient hierzu eine Finanzierungsbest\u00e4tigung der Bank<\/strong>, die damit vor Abschluss des eigentlichen Kreditvertrags die\u00a0Finanzierung der Immobilie<\/a>\u00a0zusagt.<\/p>\n

      Mit der Finanzierungsbest\u00e4tigung der Bank bekommt der Verk\u00e4ufer eine Best\u00e4tigung, dass der K\u00e4ufer die Immobilie auch bezahlen kann. Der K\u00e4ufer wiederum kann so den eigentlichen Darlehnsvertrag erst nach dem Abschluss des Kaufvertrags abschlie\u00dfen. Sollte aus einem Grund der Kaufvertrag doch nicht zustande kommen, spart er so die ansonsten f\u00e4llige Vorf\u00e4lligkeitsentsch\u00e4digung.<\/p>\n

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      Das Grundbuch beim Immobilienkauf: Lasten pr\u00fcfen, Risiken vermeiden<\/h2>\n

      Das Grundbuch zeigt die Eigentumsverh\u00e4ltnisse und Belastungen einer Immobilie an. Zu den \u201eLasten\u201c z\u00e4hlen:<\/p>\n