{"id":153,"date":"2010-08-30T17:37:58","date_gmt":"2010-08-30T15:37:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=153"},"modified":"2019-09-18T18:03:22","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:22","slug":"betriebsbedingte-kuendigung-wegfall-von-arbeitsbedarf-muss-nachvollziehbar-erlaeutert-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/betriebsbedingte-kuendigung-wegfall-von-arbeitsbedarf-muss-nachvollziehbar-erlaeutert-werden\/","title":{"rendered":"Betriebsbedingte K\u00fcndigung: Wegfall von Arbeitsbedarf muss nachvollziehbar erl\u00e4utert werden"},"content":{"rendered":"
Die Zusammenf\u00fchrung von zwei bisher voll ausgelasteten Arbeitspl\u00e4tzen zu einem verbleibenden Arbeitsplatz bedarf einer besonderen substanziierten Begr\u00fcndung, die den h\u00e4lftigen Wegfall des bisherigen Arbeitsbedarfs nachvollziehbar erl\u00e4utert.<\/p>\n
Hierauf wies das Landesarbeitsgericht (LAG) K\u00f6ln hin und erkl\u00e4rte die betriebsbedingte K\u00fcndigung eines Arbeitgebers f\u00fcr unwirksam. Die Richter machten in ihrer Entscheidung deutlich, dass die pauschale und schlagwortartige Begr\u00fcndung einer betriebsbedingten K\u00fcndigung, durch die Zusammenlegung zweier Arbeitspl\u00e4tze sei ein Vollzeitarbeitsplatz entfallen, nicht ausreiche.<\/p>\n
Das sei keine ausreichende Darlegung der betrieblichen Erfordernisse f\u00fcr die K\u00fcndigung im Sinne des K\u00fcndigungsschutzgesetzes. Der Arbeitgeber m\u00fcsse vielmehr konkret darlegen, welche organisatorischen oder technischen Ma\u00dfnahmen er angeordnet habe, und wie sich die von ihm behaupteten Umst\u00e4nde unmittelbar oder mittelbar auf die Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeiten auswirken w\u00fcrden. Hierbei m\u00fcsse auch das bisherige Arbeitsvolumen der Vollzeitstellen hinreichend konkret dargelegt werden (LAG K\u00f6ln, 3 Sa 781\/08).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Die Zusammenf\u00fchrung von zwei bisher voll ausgelasteten Arbeitspl\u00e4tzen zu einem verbleibenden Arbeitsplatz bedarf einer besonderen substanziierten Begr\u00fcndung, die den h\u00e4lftigen Wegfall des bisherigen Arbeitsbedarfs nachvollziehbar erl\u00e4utert.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-153","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n