{"id":1278,"date":"2015-07-01T16:09:57","date_gmt":"2015-07-01T14:09:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=1278"},"modified":"2015-07-01T16:09:57","modified_gmt":"2015-07-01T14:09:57","slug":"der-immobilienkauf-bei-inanspruchnahme-einer-finanzierung-durch-die-bank","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/fachbeitraege-publikationen\/der-immobilienkauf-bei-inanspruchnahme-einer-finanzierung-durch-die-bank\/","title":{"rendered":"Der Immobilienkauf bei Inanspruchnahme einer Finanzierung durch die Bank"},"content":{"rendered":"
von Bettina Schmidt, Notarin<\/p>\n
In der Regel ben\u00f6tigt der K\u00e4ufer einer Immobilie eine Finanzierung bei seiner Bank. Damit die Finanzierung reibungslos klappt, sollten folgende Schritte ber\u00fccksichtigt werden:<\/p>\n
Da der K\u00e4ufer im Grundbuch des Kaufobjektes ohne Erlaubnis des Verk\u00e4ufers vor Eigentumsumschreibung keine Grundschuld bestellen darf und kann, sollte er sich die Erlaubnis im Kaufvertrag anhand einer Vollmacht durch den Verk\u00e4ufer einr\u00e4umen lassen. Ihr Notar wird die Finanzierungsvollmacht in den Kaufvertrag einf\u00fcgen, wenn Sie ihn von der Finanzierung in Kenntnis setzen.<\/p>\n
Auf diese Weise k\u00f6nnen Sie auch einige Zeit nach der Beurkundung des Kaufvertrages ohne Erscheinen des Verk\u00e4ufers in seinem und in Ihrem Namen die Grundschuld (Grundpfandrecht) bestellen.<\/p>\n
Die Finanzierung sollte allerdings schon vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bankdarlehen in Anspruch genommen, sollte der K\u00e4ufer mit seiner Bank n\u00e4mlich rechtzeitig besprechen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann. Der Notar wird dann die Regelung der F\u00e4lligkeit des Kaufpreises auf den Auszahlungszeitpunkt abstimmen.<\/p>\n
Am Bequemsten ist es, wenn das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet wird, dann muss kein zweiter Termin beim Notar beurkundet werden.<\/p>\n
Das ist allerdings nur m\u00f6glich, wenn die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen gekl\u00e4rt ist und Ihre Bank die dazu ben\u00f6tigten Formulare dem Notar rechtzeitig \u00fcbersendet hat. Sie sollten das mit Ihrer Bank rechtzeitig besprechen und in die Wege leiten.<\/p>\n
Keywords: Immobilienkauf, Finanzierung durch die Bank, Notar, Eigentumsumschreibung, Grundschuldbestellung, Grundschuld, Grundpfandrecht, Grundbuch, Finanzierungsvollmacht, Grundschuldformular, Bankdarlehen, Auszahlung Bankdarlehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
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