{"id":1268,"date":"2014-05-22T15:48:04","date_gmt":"2014-05-22T13:48:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=1268"},"modified":"2014-05-22T15:48:04","modified_gmt":"2014-05-22T13:48:04","slug":"gmbh-recht-bestellung-des-geschaeftsfuehrers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/fachbeitraege-publikationen\/gmbh-recht-bestellung-des-geschaeftsfuehrers\/","title":{"rendered":"GmbH Recht: Bestellung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers"},"content":{"rendered":"
Die Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung (GmbH) ist eine der gebr\u00e4uchlichsten Gesellschaftsformen bei deutschen Unternehmen. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und als solche eine eigenst\u00e4ndige \u201eJuristische Person“. Jedoch ben\u00f6tigt jede Kapitalgesellschaft ein Organ, das sie nach au\u00dfen gegen\u00fcber anderen vertritt und nach innen f\u00fcr die Leitung der Gesch\u00e4fte verantwortlich ist. Bei der GmbH ist dies der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bzw. die Gesch\u00e4ftsleitung (mehrere Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer), ggf. unterst\u00fctzt durch Prokuristen.<\/p>\n
Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer wird durch Gesellschafterbeschluss, das hei\u00dft durch die Gesellschafterversammlung (Versammlung der Gesellschafter der GmbH) bestimmt und mit Handelsregisteranmeldung durch einen Notar<\/a> eingesetzt. Die Bestellung eines GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers kann unbefristet sein oder zeitlich befristet werden. Sie wird wirksam mit Zugang der Bestellungserkl\u00e4rung an den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und sobald dieser sie annimmt.<\/p>\n Bei der Gr\u00fcndung einer GmbH ist die Bestellung eines ersten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers Voraussetzung zur Eintragung der GmbH ins Handelsregister. Oftmals wird dies bereits im Gesellschaftsvertrag festgelegt. F\u00fcr die Auswahl des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers schreibt das Gesetz zwingend einige Voraussetzungen vor.\u00a0<\/p>\n So k\u00f6nnen nur nat\u00fcrliche, unbeschr\u00e4nkt gesch\u00e4ftsf\u00e4hige Personen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer GmbH werden. Das hei\u00dft auch, der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer GmbH muss bereits vollj\u00e4hrig sein.<\/p>\n Es d\u00fcrfen nur Personen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer werden, die innerhalb der letzten 5 Jahre nicht rechtskr\u00e4ftig wegen Insolvenzverschleppung, einer Insolvenzstraftat, falscher Angaben gegen\u00fcber dem Registergericht, falscher Angaben im Jahresabschluss oder wegen bestimmter Betrugsstraftatbest\u00e4nde und Verm\u00f6gensdelikte in Deutschland bzw. vergleichbarer Verfehlungen im Ausland verurteilt wurden.<\/p>\n Der Bestellung als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer steht auch entgegen, wenn der Person ein Berufsverbot f\u00fcr eine T\u00e4tigkeit auferlegt wurde, die ma\u00dfgeblich zum Gesch\u00e4ftsgegenstand der GmbH geh\u00f6rt.<\/p>\n Unerheblich ist, ob der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer selbst Gesellschafter der GmbH ist oder nicht. Je nachdem spricht man hier von Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Fremdgesch\u00e4ftsf\u00fchrer. Auch ist die deutsche Staatsb\u00fcrgerschaft keine Voraussetzung, um Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer deutschen GmbH werden. Es k\u00f6nnen also auch B\u00fcrger von EU-Staaten oder sogenannter Drittstaaten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer GmbH werden, sofern sie die oben genannten Voraussetzungen erf\u00fcllen.<\/p>\n Weitere Informationen zum Thema GmbH-Recht \/ GmbH Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer:<\/p>\n Wechsel in der GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<\/a><\/p>\n