{"id":1231,"date":"2011-04-17T15:25:50","date_gmt":"2011-04-17T13:25:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=1231"},"modified":"2019-10-11T16:29:06","modified_gmt":"2019-10-11T14:29:06","slug":"rechtssprechungsaenderung-erleichterung-von-sachgrundlosen-befristungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/rechtssprechungsaenderung-erleichterung-von-sachgrundlosen-befristungen\/","title":{"rendered":"Rechtssprechungs\u00e4nderung – Erleichterung von sachgrundlosen Befristungen"},"content":{"rendered":"
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seiner Entscheidung vom 06.04.2011, Az. 7 AZR 716\/09 seine fr\u00fcherer Rechtssprechung grunds\u00e4tzlich aufgeben und die M\u00f6glichkeit des Arbeitgebers erleichtert, befristete Arbeitsvertr\u00e4ge abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n
Nach \u00a7 14 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist die zeitliche Befristung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses m\u00f6glich, wenn ein sachlicher Grund f\u00fcr diese vorliegt (z.B. Krankheits- oder Elternzeitvertretung, Probezeit, Saisonarbeit).<\/p>\n
Dar\u00fcber hinaus kann ein befristeter Arbeitsvertrag auch wirksam abgeschlossen werden, wenn kein Sachgrund vorliegt. Allerdings ist diese sachgrundlose Befristung nach \u00a7 14 Absatz 2 TzBfG nur m\u00f6glich bei einer Dauer des Arbeitsverh\u00e4ltnisses von bis zu 2 Jahren oder bei h\u00f6chsten bis zu drei aufeinanderfolgende Verl\u00e4ngerungen des befristeten Arbeitsverh\u00e4ltnisses bis zu einer Gesamtdauer von 2 Jahren. Ferner ist eine sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses generell nicht m\u00f6glich, wenn zuvor mit demselben Arbeitgeber bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis bestanden hat. Letztere Voraussetzung soll die wirksame Aneinanderreihung von Befristungen mit Sachgrund und ohne, sogenannte Befristungsketten, und somit den Missbrauch befristeter Vertr\u00e4ge verhindern.<\/p>\n
Nach der alten Rechtssprechung des BAG war die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses auch dann nicht zul\u00e4ssig, wenn das fr\u00fchere Arbeitsverh\u00e4ltnis des Arbeitnehmers bei demselben Arbeitsgeber weit in der Vergangenheit lag.<\/p>\n
Diese Rechtssprechung hat das BAG mit seiner neuen Entscheidung nun aufgegeben und somit das Recht des Arbeitsgebers auf sachgrundlose Befristungen erleichtert.<\/p>\n
Eine Befristung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses ohne Grund ist nun auch dann m\u00f6glich, wenn zwar in der Vergangenheit einmal ein Arbeitsverh\u00e4ltnis mit demselben Arbeitsgeber bestanden hatte, dieses aber bereits mehr als 3 Jahre zur\u00fccklag. In diesem Fall ist nicht von einer \u201eZuvor-Besch\u00e4ftigung\u201c im Sinne des \u00a7 14 Absatz 2 Satz 2 TzBfG auszugehen.<\/p>\n
Die Bundesrichter begr\u00fcnden diese neue Entscheidung damit, dass das alte Befristungsrecht h\u00e4ufig auch zu Einstellungshindernissen f\u00fchrte. Bewarb sich n\u00e4mlich ein Arbeitnehmer nach Jahren erneut bei einem ehemaligen Arbeitgeber und es war nur eine befristete Stelle ausgeschrieben, so war eine Einstellung nicht m\u00f6glich.<\/p>\n
Um solche Einstellungshindernisse zu verhindern, stellt das BAG klar, dass von nun an Befristungen ohne Sachgrund auch bei einem alten Arbeitgeber m\u00f6glich sind, sofern das fr\u00fchere Arbeitsverh\u00e4ltnis \u00fcber drei Jahre zur\u00fcckliegt. Schlie\u00dflich besteht bei einer solch langen Unterbrechung der Arbeitsverh\u00e4ltnisses auch nicht die Gefahr des Ausnutzens des Befristungsrechts und der Kettenbefristungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seiner Entscheidung vom 06.04.2011, Az. 7 AZR 716\/09 seine fr\u00fcherer Rechtssprechung grunds\u00e4tzlich aufgeben und die M\u00f6glichkeit des Arbeitgebers erleichtert, befristete Arbeitsvertr\u00e4ge abzuschlie\u00dfen. Nach \u00a7 14 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist die zeitliche Befristung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses m\u00f6glich, wenn ein sachlicher Grund f\u00fcr diese vorliegt (z.B. Krankheits- oder Elternzeitvertretung, Probezeit, […]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[],"class_list":["post-1231","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv"],"acf":[],"yoast_head":"\n