{"id":1223,"date":"2010-10-27T15:18:51","date_gmt":"2010-10-27T13:18:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=1223"},"modified":"2019-10-11T16:34:06","modified_gmt":"2019-10-11T14:34:06","slug":"entscheidung-des-eugh-deutsche-kuendigungsfristen-verstossen-gegen-europaeisches-recht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/entscheidung-des-eugh-deutsche-kuendigungsfristen-verstossen-gegen-europaeisches-recht\/","title":{"rendered":"Entscheidung des EuGH: Deutsche K\u00fcndigungsfristen versto\u00dfen gegen europ\u00e4isches Recht"},"content":{"rendered":"
Rechtsanw\u00e4ltin Sonja Prothmann, Frankfurt am Main<\/p>\n
Die gesetzlichen K\u00fcndigungsfristen in einem Arbeitsverh\u00e4ltnis bestimmen sich nach der Dauer der Betriebszugeh\u00f6rigkeit. Nach \u00a7 622 Absatz 2 Satz 2 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) ist geregelt, dass Besch\u00e4ftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres eines Arbeitnehmers bei Berechnung der K\u00fcndigungsfrist jedoch nicht zu ber\u00fccksichtigen sind.<\/p>\n
Bereits seit Jahren nehmen viele deutsche Gericht an, dass diese Regelung eine Diskriminierung aus Gr\u00fcnden des Alters darstellt und daher gegen europ\u00e4isches Recht verst\u00f6\u00dft. Einige Gerichte haben aus diesem Grund bereits in den letzten Jahren die Vorschrift unanwendbar gelassen. Andere wiederum haben die Altersgrenze und somit die bestehende deutsche Vorschrift beachtet.<\/p>\n
Das Landesarbeitsgericht D\u00fcsseldorf hat schlie\u00dflich die Frage der Vereinbarkeit der deutschen K\u00fcndigungsfristen mit europ\u00e4ischen Recht dem Europ\u00e4ischem Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt.<\/p>\n
Der EuGH hat nun Rechtssicherheit geschaffen und in seinem Urteil vom 19.01.2010 entschieden (Rechtssache C 555\/07), dass die Altersgrenze in \u00a7 622 Absatz 2 Satz 2 BGB eine Diskriminierung aus Gr\u00fcnden des Alters darstellt und gegen eine europ\u00e4ische Richtlinie (2000\/78) verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n
Indem n\u00e4mlich Besch\u00e4ftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Berechnung von K\u00fcndigungsfristen keine Beachtung finden, werden Arbeitnehmer, die in jungen Jahren in einem Betrieb begonnen haben gegen\u00fcber Arbeitnehmern, die erst zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt eingestiegen sind, benachteiligt.<\/p>\n
Ungleichbehandlungen k\u00f6nnen zwar zul\u00e4ssig sein, wenn sie durch ein legitimes Ziel gedeckt, angemessen und erforderlich sind. Das ist nach dem EuGH vorliegend jedoch nicht der Fall. Die Ungleichbehandlung kann nicht damit begr\u00fcndet werden, dass der Arbeitgeber eine gr\u00f6\u00dfere personalwirtschaftliche Flexibilit\u00e4t erlangt, weil j\u00fcngeren Arbeitnehmern gegen\u00fcber \u00e4lteren eine gr\u00f6\u00dferer berufliche und pers\u00f6nliche Mobilit\u00e4t zugemutet werden kann. Schlie\u00dflich stellt die Altersgrenze in den deutschen K\u00fcndigungsfristenregeln keine angemessene Ma\u00dfnahme zur Erreichung dieses Zweckes dar. Es sind n\u00e4mlich auch \u00e4ltere Arbeitnehmer benachteiligt, da die deutsche Regelung gerade nicht auf das Alter im Zeitpunkt der K\u00fcndigung abstellt. Au\u00dferdem werden junge Menschen ungleich behandelt, denn es werden die Arbeitnehmer benachteiligt, die unmittelbar nach der Ausbildung ein Arbeitsverh\u00e4ltnis eingehen, gegen\u00fcber denjenigen, die erst sp\u00e4ter in den Beruf eintreten.<\/p>\n
Die Altersgrenze bei der Berechnung der K\u00fcndigungsfristen verst\u00f6\u00dft damit gegen einen allgemeinen Grundsatz des europ\u00e4ischen Rechts und darf von den deutschen Gerichten zuk\u00fcnftig nicht angewendet werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
Rechtsanw\u00e4ltin Sonja Prothmann, Frankfurt am Main Die gesetzlichen K\u00fcndigungsfristen in einem Arbeitsverh\u00e4ltnis bestimmen sich nach der Dauer der Betriebszugeh\u00f6rigkeit. Nach \u00a7 622 Absatz 2 Satz 2 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) ist geregelt, dass Besch\u00e4ftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres eines Arbeitnehmers bei Berechnung der K\u00fcndigungsfrist jedoch nicht zu ber\u00fccksichtigen sind.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[],"class_list":["post-1223","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv"],"acf":[],"yoast_head":"\n