{"id":1218,"date":"2010-10-27T12:53:26","date_gmt":"2010-10-27T10:53:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=1218"},"modified":"2019-10-11T16:34:27","modified_gmt":"2019-10-11T14:34:27","slug":"unzulaessigkeit-der-beschraenkung-einer-stellenausschreibung-auf-berufsanfaenger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/unzulaessigkeit-der-beschraenkung-einer-stellenausschreibung-auf-berufsanfaenger\/","title":{"rendered":"Unzul\u00e4ssigkeit der Beschr\u00e4nkung einer Stellenausschreibung auf Berufsanf\u00e4nger"},"content":{"rendered":"
Rechtsanw\u00e4ltin Sonja Prothmann, Frankfurt am Main<\/p>\n
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 18.08.2009, Aktenzeichen 1 ABR 47\/08 entschieden, dass eine interne Stellenausschreibung auf einen Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr grunds\u00e4tzlich eine unzul\u00e4ssige mittelbare Benachteiligung aufgrund des Alters nach dem Allgemeinen Gleichheitsgesetz (AGG) darstellen kann.<\/p>\n
Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:<\/p>\n
Arbeitgeber ist eine Drogeriekette, die wiederholt intern eine Stelle f\u00fcr einen Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr ausgeschrieben hat. Die bei dem Arbeitgeber besch\u00e4ftigten Berufsanf\u00e4nger weisen durchschnittlich ein Alter von 29 Jahren auf. Im zweiten Berufsjahr steigt der Altersschnitt auf 36 Jahre und im dritten Berufsjahr auf 43 Jahre an. Der Betriebsrat verlangte von dem Arbeitgeber, die Einschr\u00e4nkung auf Bewerber im ersten Berufsjahr aus der Stellenausschreibung zu entfernen. Der Arbeitgeber brachte dagegen vor, dass eine Benachteiligung wegen des Alters nicht vorl\u00e4ge, da es einen sachlichen Grund f\u00fcr die Ungleichbehandlung g\u00e4be, n\u00e4mlich die Kostensparung bei der Einstellung von Berufsanf\u00e4ngern.<\/p>\n
Das Arbeitsgericht wies in der ersten Instanz den Antrag des Betriebsrates ab, das Hessische Landesarbeitsgericht gab ihm statt und das Bundesarbeitsgericht wies die Rechtsbeschwerde des Arbeitgeber ab.<\/p>\n
Die Stellenausschreibung auf Berufsanf\u00e4nger ist n\u00e4mlich grunds\u00e4tzlich eine Altersdiskriminierung nach \u00a7 3 II AGG. Schlie\u00dflich seien Arbeitsnehmer mit Berufserfahrung regelm\u00e4\u00dfig \u00e4lter als Berufsanf\u00e4nger. Zwar kann die Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber mit dieser ein rechtm\u00e4\u00dfiges Ziel verfolgt und die Alterbeschr\u00e4nkung zur Erreichung des Ziels angemessen und erforderlich ist. Der Hinweis auf das geringe Personalbudget ist aber gerade nicht geeignet, eine Beschr\u00e4nkung der Bewerber auf j\u00fcngere Besch\u00e4ftigte zu rechtfertigen, so dass ein Versto\u00df des Arbeitgebers gegen eine benachteiligungsfreie Stellenausschreibung nach \u00a7\u00a7 11, 7 I AGG vorliegt, wogegen auch der Betriebsrat vorgehen kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
Rechtsanw\u00e4ltin Sonja Prothmann, Frankfurt am Main Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 18.08.2009, Aktenzeichen 1 ABR 47\/08 entschieden, dass eine interne Stellenausschreibung auf einen Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr grunds\u00e4tzlich eine unzul\u00e4ssige mittelbare Benachteiligung aufgrund des Alters nach dem Allgemeinen Gleichheitsgesetz (AGG) darstellen kann.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[],"class_list":["post-1218","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv"],"acf":[],"yoast_head":"\n