{"id":1188,"date":"2015-10-20T12:25:28","date_gmt":"2015-10-20T10:25:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=1188"},"modified":"2021-04-09T12:22:42","modified_gmt":"2021-04-09T10:22:42","slug":"das-unternehmertestament-vorsorge-fuer-die-unternehmensnachfolge-treffen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/das-unternehmertestament-vorsorge-fuer-die-unternehmensnachfolge-treffen\/","title":{"rendered":"Das Unternehmertestament \u2013 Vorsorge f\u00fcr die Unternehmensnachfolge treffen"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 20. Oktober 2015 \u2013 Unternehmer sollten sich fr\u00fchzeitig Gedanken \u00fcber eine Nachfolge in ihrem Unternehmen machen und bestenfalls das Unternehmen ganz oder teilweise bereits zu Lebzeiten auf einen geeigneten Nachfolger \u00fcbertragen, r\u00e4t Bettina Schmidt, Rechtsanw\u00e4ltin und Notar in Frankfurt. Denn um einen erfolgreichen Gesch\u00e4fts\u00fcbergang zu gew\u00e4hrleisten, sind sowohl die geeignete Nachfolge in gesch\u00e4ftlichen Angelegenheiten als auch der rechtliche Rahmen f\u00fcr die Unternehmensnachfolge entscheidend.<\/p>\n
Kinder oder sonstige Nachfolger k\u00f6nnen bei einer fr\u00fchzeitigen Vorbereitung der Unternehmensnachfolge langsam im Unternehmen integriert und der geeignete Unternehmensnachfolger bereits zu Lebzeiten ermittelt werden. Der Senior-Unternehmer kann noch unterst\u00fctzend zur Seite stehen und somit die Erhaltung und erfolgreiche Fortf\u00fchrung des Unternehmens langfristig sichern.<\/p>\n
Entscheide sich ein Unternehmer jedoch gegen die Unternehmens\u00fcbertragung zu Lebzeiten, so sollte er unbedingt ein Testament oder einen Erbvertrag machen, in dem die Unternehmensnachfolge geregelt ist, erkl\u00e4rt Bettina Schmidt: \u201eSchlie\u00dflich entspricht die gesetzliche Erbfolge, die h\u00e4ufig beim Erbfall eine Erbengemeinschaft entstehen l\u00e4sst, nicht zwingend den Nachfolgew\u00fcnschen des Unternehmers. Zudem sollten keine gemeinschaftlichen Testamente oder Erbvertr\u00e4ge mit dem Ehepartner oder Lebensgef\u00e4hrten gemacht werden, sofern diese bindende Verf\u00fcgungen bez\u00fcglich der Unternehmensnachfolge enthalten und somit einseitig vom Unternehmer nicht mehr abge\u00e4ndert werden k\u00f6nnen.\u201c Auch hier sollte der Unternehmer flexibel bleiben, um unabh\u00e4ngig auf Ver\u00e4nderungen reagieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n
Alleine die Fertigung eines Testaments oder Erbvertrages reicht jedoch meist zur Vorbereitung einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge nicht aus. Gesellschaftsvertr\u00e4ge und die letztwillige Verf\u00fcgung des Unternehmers sollten aufeinander abgestimmt werden, wei\u00df Bettina Schmidt aus ihrer t\u00e4glichen Praxis als Notar und Rechtsanw\u00e4ltin f\u00fcr Wirtschaftsrecht in Frankfurt. So ist beispielsweise auch die gew\u00e4hlte Rechtsform des Unternehmens f\u00fcr die Nachfolge und sp\u00e4tere Eigentumsverh\u00e4ltnisse entscheidend. In Personengesellschaften wie GbR (Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts) oder OHG ist der Gesellschaftsanteil nach der gesetzlichen Regelung n\u00e4mlich nicht vererblich. Eine fr\u00fchzeitige Beratung k\u00f6nne hier Rechtssicherheit schaffen, indem zum Beispiel ein Wechsel der Gesellschaftsform in Betracht gezogen wird oder durch qualifizierte Nachfolgeklauseln in den Gesellschaftervertr\u00e4gen verbindliche Vorgaben f\u00fcr Nachfolge und Erbe getroffen werden.<\/p>\n
Ein ausf\u00fchrlicher Fachbeitrag zum Thema Unternehmertestament kann auf der Internetseite der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanw\u00e4lte Notarin abgerufen werden.<\/p>\n
Das Unternehmertestament<\/a><\/p>\n Erg\u00e4nzende Informationen, Regelungsziele bei der Unternehmensnachfolge:<\/p>\n