{"id":1183,"date":"2015-05-19T12:13:53","date_gmt":"2015-05-19T10:13:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=1183"},"modified":"2021-04-09T12:23:37","modified_gmt":"2021-04-09T10:23:37","slug":"vorsorgevollmacht-und-patientenverfuegung-fruehzeitig-fuer-den-notfall-vorsorgen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/vorsorgevollmacht-und-patientenverfuegung-fruehzeitig-fuer-den-notfall-vorsorgen\/","title":{"rendered":"Vorsorgevollmacht und Patientenverf\u00fcgung: Fr\u00fchzeitig f\u00fcr den Notfall vorsorgen"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 19. Mai 2015 – Ein schwerer Unfall, Krankheit, Behinderung oder Altersschw\u00e4che \u2013 viele Umst\u00e4nde k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich selbst um ihre Angelegenheiten zu k\u00fcmmern oder \u00fcber medizinische Ma\u00dfnahmen zu entscheiden. Mit der Vorsorge f\u00fcr den Notfall sollten sich daher auch schon j\u00fcngere Menschen fr\u00fchzeitig auseinandersetzen. Hilfestellung zu diesem wichtigen jedoch oftmals nicht beachteten Thema bietet die Telefonaktion \u201eVorsorgevollmachten und Patientenverf\u00fcgungen“, die die Frankfurter Rundschau in Zusammenarbeit mit der Notarkammer Frankfurt am kommenden Donnerstag, dem 21. Mai 2015, von 17.30 bis 19.00 Uhr durchf\u00fchrt.<\/p>\n
Als eine von drei Rechtsexperten steht hierbei Notarin Bettina Schmidt von der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanw\u00e4lte Notarin den Lesern der Frankfurter Rundschau Rede und Antwort. Notarin Bettina Schmidt kennt das Thema nicht nur aus ihrer t\u00e4glichen Arbeit mit Mandanten. Auch in Fachartikeln und Ver\u00f6ffentlichungen hat sie bereits wiederholt hier\u00fcber berichtet und auf die Notwendigkeit fr\u00fchzeitiger Vorsorge hingewiesen.<\/p>\n
\u201eEin weit verbreiteter Irrtum ist, dass sich Betroffene in Notsituationen automatisch von ihrem Ehepartner oder ihren Kindern vertreten lassen d\u00fcrfen“, erkl\u00e4rt Notarin Bettina Schmidt. \u201eIn einigen F\u00e4llen schreibt das Gesetz die Schriftform vor. Bestimmte Ma\u00dfnahmen in pers\u00f6nlichen Angelegenheiten darf ein Bevollm\u00e4chtigter nur vornehmen, wenn er schriftlich erm\u00e4chtigt worden ist und diese bestimmten F\u00e4lle ausdr\u00fccklich benannt sind, wie zum Beispiel f\u00fcr Behandlungsma\u00dfnahmen, die lebensgef\u00e4hrlich sind oder besonders schwere Folgen haben k\u00f6nnen, sowie f\u00fcr medizinische Zwangsma\u00dfnahmen.“<\/p>\n
Ein weiteres Problem sei, dass Ehepartner oder Kinder mit der Entscheidung lebensverl\u00e4ngernde Ma\u00dfnahmen abzubrechen oftmals \u00fcberfordert sind, gerade bei jungen Betroffenen. Wer Ehepartner, Kinder, andere Verwandte oder Freunde bevollm\u00e4chtigen m\u00f6chte, sollte dies also unbedingt schriftlich tun, auch damit die Person des Bevollm\u00e4chtigten eine Hilfestellung mit rechtsverbindlichen Anweisungen hat.<\/p>\n
Patienten haben n\u00e4mlich das Recht, in pers\u00f6nlichen Angelegenheiten f\u00fcr den Fall der Gesch\u00e4ftsunf\u00e4higkeit oder Einwilligungsunf\u00e4higkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen, zum Beispiel durch eine Patientenverf\u00fcgung und eine Vorsorgevollmacht. Eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung unter solchen Verf\u00fcgungen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bettina Schmidt empfiehlt jedoch, die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen:<\/p>\n
\u201eWer nicht st\u00e4ndig damit zu tun hat, versteht die Fachsprache der im Internet zu findenden Formulare nicht. Der Notar kann beim Verfassen der Vorsorgevollmacht beraten, vor ungenauen Formulierungen sch\u00fctzen und sie anschlie\u00dfend beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen. Die Daten des Registers k\u00f6nnen von Krankenh\u00e4usern und Betreuungsgerichten eingesehen werden. Auf diese Weise ist gew\u00e4hrleistet, dass dem in der Patientenverf\u00fcgung ausgedr\u00fcckten Willen Geltung verschafft wird. Im Streitfall kann der Notar au\u00dferdem bezeugen, dass der Patient bei Beurkundung gesch\u00e4ftsf\u00e4hig war und die Urkunde seinem Willen entspricht.“<\/p>\n
Notarin und Rechtsanw\u00e4ltin Bettina Schmidt erreichen Interessierte w\u00e4hrend der Telefonaktion \u201eVorsorgevollmachten und Patientenverf\u00fcgungen“ in der Redaktion der Frankfurter Rundschau am Donnerstag, 21. Mai 2015, von 17.30 bis 19.00 Uhr unter der Telefonnummer: 069 \/ 21 99 27052<\/p>\n