{"id":1177,"date":"2014-12-09T12:03:22","date_gmt":"2014-12-09T11:03:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=1177"},"modified":"2019-10-10T11:20:42","modified_gmt":"2019-10-10T09:20:42","slug":"arbeitsrecht-risiken-des-arbeitnehmers-bei-aufhebungsvertrag-und-abwicklungsvertrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/arbeitsrecht-risiken-des-arbeitnehmers-bei-aufhebungsvertrag-und-abwicklungsvertrag\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht: Risiken des Arbeitnehmers bei Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 9. Dezember 2014 \u2013 Nicht jede K\u00fcndigung zieht eine K\u00fcndigungsschutzklage vor Gericht nach sich. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich trennen, geschieht dies oftmals \u00fcber den Abschluss von Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag. So begr\u00fc\u00dfenswert die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses im Einzelfall sein mag, so sollten sich Arbeitnehmer vor Vertragsabschluss m\u00f6glicher Konsequenzen bewusst sein. Denn je nach Vertragsgestaltung hat dies erhebliche finanzielle Auswirkungen, zum Beispiel wenn es um den sp\u00e4teren Anspruch auf Arbeitslosengeld geht. Sonja Reiff, Rechtsanw\u00e4ltin f\u00fcr Arbeitsrecht aus Frankfurt, zeigt in einem aktuellen Fachbeitrag auf ihrem Blog zum Arbeitsrecht hierf\u00fcr wichtige Punkte auf.<\/p>\n
\u201eUnter einem Abwicklungsvertrag versteht man die nach Ausspruch einer K\u00fcndigung des Arbeitgebers getroffene vertragliche Vereinbarung, in der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, die K\u00fcndigung unter Verzicht auf die Erhebung einer K\u00fcndigungsschutzklage zu akzeptieren. Im Gegenzug bietet der Arbeitgeber in vielen F\u00e4llen f\u00fcr den Verlust des Arbeitsplatzes die Zahlung einer Abfindung an“, erl\u00e4utert Rechtsanw\u00e4ltin Sonja Reiff die beiden Vertragsarten. \u201eVereinbaren die Parteien vertraglich eine Beendigung, ohne dass eine K\u00fcndigung vorausgegangen ist, handelt es sich um einen Aufhebungsvertrag.“<\/p>\n
Ein wesentlicher Punkt f\u00fcr Arbeitnehmer, die noch kein neues Arbeitsverh\u00e4ltnis sicher haben, sind die Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder Abwicklungsvertrages. Je nach individuellen Umst\u00e4nden und Vertragsgestaltung kann der Verzicht auf eine K\u00fcndigung bzw. auf die an eine K\u00fcndigung anschlie\u00dfende K\u00fcndigungsschutzklage n\u00e4mlich zu Sperrfristen und einer deutlichen K\u00fcrzung der Arbeitslosengeldbez\u00fcge f\u00fchren. Dies best\u00e4tigt auch die j\u00fcngere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit hat mittlerweile ihre Durchf\u00fchrungsanweisung an die einzelnen Arbeitsagenturen entsprechend ge\u00e4ndert.<\/p>\n
Wichtige Faktoren, die bei der Beurteilung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld eine Rolle spielen, sind unter anderem die Erfolgsaussichten einer K\u00fcndigungsschutzklage, die H\u00f6he m\u00f6glicherweise gezahlter Abfindungen sowie Regelungen und Fristen zur Freistellung. Hierauf geht Anw\u00e4ltin Sonja Reiff in ihrem neuen Fachbeitrag zum Arbeitsrecht ausf\u00fchrlich ein unter:<\/p>\n