{"id":1127,"date":"2012-05-15T10:49:14","date_gmt":"2012-05-15T08:49:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=1127"},"modified":"2019-10-10T11:23:08","modified_gmt":"2019-10-10T09:23:08","slug":"kuendigung-der-rechtsanwalt-fuer-arbeitsrecht-beraet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/kuendigung-der-rechtsanwalt-fuer-arbeitsrecht-beraet\/","title":{"rendered":"K\u00fcndigung – der Rechtsanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht ber\u00e4t"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 15. Mai 2012 – Eine K\u00fcndigung trifft viele Menschen hart. Doch nicht immer ist die K\u00fcndigung gerechtfertigt oder wirksam. Mitunter greift ein gesetzlicher K\u00fcndigungsschutz. Hier helfen auf Arbeitsrecht und insbesondere auf K\u00fcndigungsrecht spezialisierte Anw\u00e4lte dem Betroffenen. Der muss jedoch schnell reagieren und sollte schnell den Kontakt zum Rechtsanwalt suchen. Denn bei K\u00fcndigung gilt eine sehr kurze Klagefrist von nur 3 Wochen.<\/p>\n
In Frankfurt ber\u00e4t und vertritt Rechtsanw\u00e4ltin Sonja Prothmann von der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanw\u00e4lte Notarin im Westend seit vielen Jahren Mandanten im Arbeitsrecht und K\u00fcndigungsrecht: \u201eErh\u00e4lt der Arbeitnehmer eine K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses, ist erst einmal zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob diese dem Formerfordernis entspricht. So muss die K\u00fcndigung vom Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten eigenh\u00e4ndig unterschrieben sein\u201c, erkl\u00e4rt Rechtsanw\u00e4ltin Sonja Prothmann. \u201eEine m\u00fcndliche K\u00fcndigung oder eine \u00dcbersendung der Erkl\u00e4rung per Telefax oder Email ist nicht ausreichend und beendet das Arbeitsverh\u00e4ltnis somit auch nicht wirksam.\u201c<\/p>\n
Dann muss bei einer ordentlichen K\u00fcndigung die K\u00fcndigungsfrist eingehalten worden sein, die sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder dem Gesetz ergibt. Die K\u00fcndigungsfrist betr\u00e4gt jedoch mindestens 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats im normalen Arbeitsverh\u00e4ltnis und 2 Wochen in der Probezeit.<\/p>\n
Besteht das Arbeitsverh\u00e4ltnis bereits seit \u00fcber 6 Monaten und sind im Betrieb des Arbeitsgebers regelm\u00e4\u00dfig mehr als 10 Arbeitsnehmer besch\u00e4ftigt, so hat der Arbeitnehmer K\u00fcndigungsschutz nach dem K\u00fcndigungsschutzgesetz. Hier m\u00fcssen f\u00fcr eine K\u00fcndigung zwingend betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gr\u00fcnde vorliegen. Liegt zudem eine verhaltensbedingte K\u00fcndigung vor, so muss in der Regel zuerst eine Abmahnung durch den Arbeitgeber erteilt worden sein.<\/p>\n
Grunds\u00e4tzlich m\u00fcssen hierbei im K\u00fcndigungsschreiben selbst keine konkreten K\u00fcndigungsgr\u00fcnde aufgef\u00fchrt werden. Vielmehr kann der Arbeitgeber erst beim Arbeitsgericht seine K\u00fcndigungsgr\u00fcnde vortragen. Handelt es sich aber um eine fristlose K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses, so muss auf Verlangen des Arbeitsnehmers der Arbeitgeber den K\u00fcndigungsgrund unverz\u00fcglich schriftlich mitteilen. Eine weitere Ausnahme ist die fristlose K\u00fcndigung von Auszubildenden. Diese sind ohne Angaben des K\u00fcndigungsgrundes unwirksam.<\/p>\n
„Wichtig ist auf jeden Fall ein schnelles Handeln seitens des Arbeitnehmers“, betont Arbeitsrechtlerin Sonja Prothmann. „Denn legt der Arbeitnehmer nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der K\u00fcndigung K\u00fcndigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein, gilt die K\u00fcndigung auch dann als wirksam, wenn \u00fcberhaupt kein K\u00fcndigungsgrund gegeben ist.“<\/p>\n
Nur in Ausnahmesituationen besteht ein Anspruch auf eine Abfindung. Jedoch k\u00f6nnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem vor dem Arbeitsgericht geschlossenen Vergleich oder in einem Aufhebungsvertrag einvernehmlich eine Abfindungszahlung vereinbaren.<\/p>\n
In ihrer Kanzlei betreuen Rechtsanw\u00e4ltin und Notarin Bettina Schmidt und Rechtsanw\u00e4ltin Sonja Prothmann Mandanten in den Bereichen Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso. Mit Rechtsanw\u00e4ltin Sonja Prothmann ber\u00e4t in der Frankfurter Anwaltskanzlei eine erfahrene Anw\u00e4ltin im Arbeitsrecht die Mandanten z.B. in Fragen zu K\u00fcndigung und K\u00fcndigungsschutz, Abmahnung, Abfindung, Beendigung von Arbeitsverh\u00e4ltnissen, Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Gestaltung von Arbeitsvertr\u00e4gen. Neben ihrer T\u00e4tigkeit als Rechtsanwalt ist Frau Prothmann auch regelm\u00e4\u00dfig als Rechtsexpertin f\u00fcr Arbeitsrecht und Interviewpartnerin z.B. beim Hessischen Rundfunk gefragt.<\/p>\n