{"id":1093,"date":"2015-05-19T08:26:42","date_gmt":"2015-05-19T06:26:42","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=1093"},"modified":"2019-10-11T16:40:09","modified_gmt":"2019-10-11T14:40:09","slug":"vorsorgevollmachten-und-patientenverfuegungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/vorsorgevollmachten-und-patientenverfuegungen\/","title":{"rendered":"Vorsorgevollmachten und Patientenverf\u00fcgungen"},"content":{"rendered":"
Ein schwerer Unfall, Krankheit, Behinderung oder Altersschw\u00e4che \u2013 viele Umst\u00e4nde k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich um ihre Angelegenheiten zu k\u00fcmmern oder \u00fcber medizinische Ma\u00dfnahmen zu entscheiden. Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass sich Betroffene in Notsituationen automatisch von ihrem Ehepartner oder ihren Kindern vertreten lassen d\u00fcrfen. Wer Ehepartner, Kinder, andere Verwandte oder Freunde bevollm\u00e4chtigen m\u00f6chte, sollte dies unbedingt schriftlich tun.<\/p>\n
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Warum ist eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung empfehlenswert, obwohl dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist? Warum ist sinnvoll, die Patientenverf\u00fcgung mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverf\u00fcgung zu verbinden? Und wie kann die Einrichtung einer gerichtlichen Betreuung (fr\u00fcher Vormundschaft) vermieden werden?
\n Zu diesen und anderen Fragen gibt die FR-Telefonaktion zum Thema \u201eVorsorgevollmachten und Patientenverf\u00fcgungen“ Ratschl\u00e4ge, an der auch Notarin Bettina Schmidt als Expertin teilnimmt. Sie erreichen Frau Schmidt am Donnerstag, 21. Mai, in der Zeit von 17.30 bis 19.00 Uhr unter der Telefonnummer: 069 \/ 21 99 27052<\/p>\n