{"id":1083,"date":"2016-04-14T17:17:46","date_gmt":"2016-04-14T15:17:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=1083"},"modified":"2019-09-18T18:03:07","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:07","slug":"immobilienverkaeufer-haftet-bei-arglistiger-taeuschung-und-muss-schadensersatz-zahlen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/immobilienverkaeufer-haftet-bei-arglistiger-taeuschung-und-muss-schadensersatz-zahlen\/","title":{"rendered":"Immobilienverk\u00e4ufer haftet bei arglistiger T\u00e4uschung und muss Schadensersatz zahlen"},"content":{"rendered":"
Gilt beim Hauskauf uneingeschr\u00e4nkt: gekauft wie gesehen? Mitnichten, urteilte das OLG Oldenburg in einem aktuellen Fall, der auch in den Medien zahlreiches Echo fand. Verschweigt der Verk\u00e4ufer beim Immobilienverkauf absichtlich den schlechten Zustand des Geb\u00e4udes oder unternimmt er gar Anstrengungen, diese bewusst zu verbergen, so ist er zur R\u00fcckabwicklung und zum Schadensersatz verpflichtet.<\/p>\n
Im konkreten Fall erwarb der K\u00e4ufer ein Geb\u00e4ude mit durchn\u00e4ssten W\u00e4nden, die dieses in gro\u00dfen Teilen unbewohnbar machten. Der Mangel war w\u00e4hrend des Besichtigungstermins jedoch nicht ersichtlich, da unter der Tapete Alufolie angebracht war.<\/p>\n
Als der M\u00e4ngel zutage trat, wollte der K\u00e4ufer das Geb\u00e4ude nicht behalten und forderte die R\u00fcckabwicklung des Hauskaufs. Der Verk\u00e4ufer weigerte sich unter Bezug auf den vertraglich vereinbarten Haftungsausschluss im notariell beurkundeten Kaufvertrag. In erster Instanz folgte das zust\u00e4ndige Landgericht dieser Rechtsauffassung.<\/p>\n
Das OLG Oldenburg kippte nun in zweiter Instanz die Entscheidung des Landgerichtes. Da der Verk\u00e4ufer den K\u00e4ufer bewusst get\u00e4uscht habe, k\u00f6nne der Haftungsausschluss nicht mehr zu seinen Gunsten eintreten. Neben der R\u00fcckabwicklung sprach das OLG dem K\u00e4ufer auch noch Schadensersatz f\u00fcr die entstandenen Kosten durch Makler, Grunderwerbssteuer und Sachverst\u00e4ndigen zu.<\/p>\n
Weitere Informationen zum Fall finden Sie in einer Pressemeldung des OLG Oldenburg<\/a>.<\/p>\n