{"id":1074,"date":"2015-01-08T17:12:58","date_gmt":"2015-01-08T16:12:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=1074"},"modified":"2019-10-08T11:35:04","modified_gmt":"2019-10-08T09:35:04","slug":"vollmachten-und-notfallvorsorge","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/vollmachten-und-notfallvorsorge\/","title":{"rendered":"Vollmachten und Notfallvorsorge"},"content":{"rendered":"
Im Alter oder bei schwerer Krankheit ist es mitunter nicht mehr m\u00f6glich, notwendige Entscheidungen selbst zu treffen. Um auch bei eigener Entscheidungsunf\u00e4higkeit das Selbstbestimmungsrecht wahrzunehmen, gibt es das Rechtsmittel der Vollmachten.<\/p>\n
Mithilfe einer Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht lassen sich schon fr\u00fchzeitig vertretungsberechtigte Personen bestimmen, die im Ernstfall im eigenen Sinne f\u00fcr einen entscheiden k\u00f6nnen.<\/p>\n
Die Vollmacht kann sich unter anderem erstrecken auf die Bereiche Gesundheitsf\u00fcrsorge,
\nVerm\u00f6gensverwaltung, Bestimmung des Aufenthaltsortes, Einsicht in Krankenakten, Besuchsrecht, Mitbestimmungsrecht des Bevollm\u00e4chtigten in Fragen der Heilbehandlung und medizinischen Versorgung etc.<\/p>\n
Bei der Ausstellung und Beurkundung von Vollmachten unterst\u00fctzt und ber\u00e4t Sie der Notar vor Ort. Einen ersten \u00dcberblick \u00fcber die verschiedenen Arten der Vollmacht, die Unterschiede und M\u00f6glichkeiten der Einschr\u00e4nkung von Vollmachten f\u00fcr die Notfallvorsorge finden Sie auf der Internetseite der Bundesnotarkammer unter:<\/p>\n