{"id":1064,"date":"2014-12-05T17:07:53","date_gmt":"2014-12-05T16:07:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=1064"},"modified":"2019-10-08T11:36:47","modified_gmt":"2019-10-08T09:36:47","slug":"warum-eine-patientenvorsorgevollmacht-nicht-erst-im-alter-ein-thema-sein-sollte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/warum-eine-patientenvorsorgevollmacht-nicht-erst-im-alter-ein-thema-sein-sollte\/","title":{"rendered":"Warum eine Patientenvorsorgevollmacht nicht erst im Alter ein Thema sein sollte"},"content":{"rendered":"
Von Notarin Bettina Schmidt<\/p>\n
Bisher wird das Thema Patientenverf\u00fcgung oder Vorsorgevollmacht eher von den \u00e4lteren Mitb\u00fcrgern behandelt, j\u00fcngere Personen befassen sich damit in der Regel nicht. Aufgrund unserer Gesetzeslage sollte sich aber jeder \u00fcberlegen, ob er nicht auch schon in jungen Jahren entsprechende Vollmachten seinen Angeh\u00f6rigen ausstellen m\u00f6chte.<\/p>\n
Schlie\u00dflich kann beispielsweise auch eine 40j\u00e4hrige Mutter bei einem Verkehrsunfalls in ein jahrelanges Koma fallen ohne Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins.<\/p>\n
\u00c4rzte bem\u00fchen sich, ihren Patienten jederzeit alle nur m\u00f6gliche medizinische Behandlung zukommen zu lassen. Es liegt dann am Patienten, ob die \u00c4rzte noch alle medizinischen M\u00f6glichkeiten aussch\u00f6pfen oder sich nur noch auf die Schmerzlinderung beschr\u00e4nken. Wenn der Patient aber nicht mehr ansprechbar ist, dann ist es oftmals sehr schwer f\u00fcr Arzt und Familie, ohne den Patienten eine Entscheidung zu treffen.<\/p>\n
Jeder Erwachsene sollte sich rechtzeitig \u00fcberlegen, ob er entsprechende Vorsorge f\u00fcr einen solchen Fall treffen m\u00f6chte, unabh\u00e4ngig vom Alter.<\/p>\n
In der Patientenverf\u00fcgung legen Sie f\u00fcr den Fall, dass Sie sp\u00e4ter nicht mehr einwilligungsf\u00e4hig sind, fest, in welche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder \u00e4rztliche Eingriffe Sie einwilligen oder welche Sie untersagen m\u00f6chten. An diesen schriftlich festgelegten Willen sind \u00c4rzte, Pflegekr\u00e4fte, Familie u.a. gebunden.<\/p>\n
Es empfiehlt sich, die Patientenverf\u00fcgung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren und notariell beurkunden zu lassen. Sie legen damit auch einen Bevollm\u00e4chtigten Ihres Vertrauens fest. Der Bevollm\u00e4chtigte ist dann in der Lage, den in der Patientenverf\u00fcgung niedergelegten Willen gegen\u00fcber den \u00c4rzten durchzusetzen.<\/p>\n
Der Notar sorgt f\u00fcr rechtssichere Formulierungen und ber\u00e4t \u00fcber die Tragweite und den Vertrauenscharakter der Vorsorgevollmacht. Er sch\u00fctzt vor inhaltlich fehlerhaften bzw. ungenau abgefassten Vollmachten. Der Notar wird die Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren. Die Daten des Registers k\u00f6nnen von Krankenh\u00e4usern und Betreuungsgerichten eingesehen werden. Auf diese Weise ist gew\u00e4hrleistet, dass dem in der Patientenverf\u00fcgung ausgedr\u00fcckten Willen Geltung verschafft wird. Der Notar kann auch bezeugen, dass der Patient bei Beurkundung gesch\u00e4ftsf\u00e4hig war und die Urkunde seinem Willen entspricht.<\/p>\n
In der Praxis der Krankenh\u00e4user finden Notarielle Patientenverf\u00fcgungen eine hohe Akzeptanz und bei Notf\u00e4llen wird zuerst gepr\u00fcft, ob eine Patientenverf\u00fcgung vorliegt, gegebenenfalls werden die dort hinterlegten Daten der Bevollm\u00e4chtigten genutzt und die Bevollm\u00e4chtigten schnell informiert.<\/p>\n
Suchbegriffe: Behandlungsabbruch, Betreuung, Betreuungsverf\u00fcgung, Bevollm\u00e4chtigter, Generalvollmacht, Notarielle Urkunde, Patientenverf\u00fcgung, Vorsorgevollmacht, Patientenvorsorgevollmacht, Vormundschaftsgerichte, Koma, Lebenserhaltende Ma\u00dfnahmen, Unfall, Vollmacht, Betreuungsgericht, Vorsorgevollmacht, Patientenverf\u00fcgung, Verm\u00f6gensangelegenheiten, Notar<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
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