{"id":1045,"date":"2014-02-13T16:55:49","date_gmt":"2014-02-13T15:55:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=1045"},"modified":"2019-10-08T11:35:37","modified_gmt":"2019-10-08T09:35:37","slug":"vorsorgevollmachten-keine-frage-des-alters","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/vorsorgevollmachten-keine-frage-des-alters\/","title":{"rendered":"Vorsorgevollmachten: Keine Frage des Alters"},"content":{"rendered":"
Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder Mensch fr\u00fchzeitig regeln, welche Vertrauenspersonen stellvertretend juristisch relevante Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst aufgrund von Krankheit, Alter oder z.B. als Folge eines Unfalls nicht mehr handeln kann. In einer sowieso bereits schwierigen Situation kann eine Vorsorgevollmacht dann Vieles erleichtern. Das Einrichten einer Vorsorgevollmacht ist daher nicht nur im Alter ratsam.<\/p>\n
Die Bundesnotarkammer r\u00e4t: Jedes junge Paar sollte sp\u00e4testens beim gemeinsamen Kauf einer Immobilie eine Vorsorgevollmacht errichten. Denn ohne eine entsprechende Vorsorgevollmacht werden \u00c4nderungen am Darlehensvertrag bei der Bank oder gar der Verkauf der Immobilie schwierig, wenn einem Partner etwas zust\u00f6\u00dft.<\/p>\n