Immobilienrecht

Kaufvertrag für Haus, Wohnung oder Gewerbeimmobilie

Checkliste Immobilienkauf: gut vorbereitet zum Notar

Der Erwerb einer Immobilie, ob Haus, Eigentumswohnung, Grundstück oder Gewerbeimmobilie muss in Deutschland über einen Kaufvertrag beim Notar erfolgen. Der Gesetzgeber trägt hiermit der besonderen finanziellen Tragweite Rechnung, den ein solches Rechtsgeschäft in aller Regel für die Beteiligten hat. Neben individuellen Aspekten des einzelnen Immobilienkaufs, die in den jeweiligen Kaufvertrag einfließen können, gibt es ein paar grundsätzliche Angaben, die mit aufgenommen werden müssen.

Wenn Sie beabsichtigen, ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück oder eine Gewerbeimmobilie zu erwerben, hilft Ihnen unsere „Checkliste zum Immobilienkaufvertrag“ schon im Vorfeld, die benötigten Daten zusammen zu tragen. Dies vereinfacht den Entwurf des Immobilienkaufvertrages und die anschließende Beurkundung des Immobilienkaufs.

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Checkliste Immobilienkaufvertrag

Sie beabsichtigen eine Immobilie zu erwerben? Ob Hauskauf, Eigentumswohnung, Grundstück oder Gewerbeimmobilie: 

Unsere „Checkliste zum Immobilienkaufvertrag“ hilft Ihnen die benötigten Daten zusammen zu tragen.

Weitere Informationen und Download: Checkliste Immobilienverkauf




Kauf einer Immobilie

Für viele Menschen eines der umfangreichsten Geschäfte im Leben: Der Kauf eines Hauses oder einer Immobilie. Hierbei wird nicht selten ein Großteil des ersparten Vermögens investiert und häufig auch eine zusätzliche Immobilienfinanzierung, also ein Bank-Darlehen, aufgenommen. Damit Käufer und Verkäufer beim Immobilienkauf sachgemäß beraten und rechtliche Risiken vermieden werden, ist die Mitwirkung des Notars beim Kauf von Haus, Wohnung, Gewerbeimmobilie oder Grundstück gesetzlich vorgeschrieben. Weiterlesen „Kauf einer Immobilie“




Vermietung, Immobilienkauf und Maklerprovisionen: Das Bestellerprinzip kommt.

Welche Auswirkungen dies hat, wann es gilt und was dies für Käufer von Immobilien und Wohnungsmieter bedeutet

Nachdem die entsprechende Gesetzesänderung bereits im März verabschiedet wurde, tritt voraussichtlich zum 1. Juni 2015 das Besteller-Prinzip im Maklerrecht bei der Wohnungsvermittlung in Kraft. Entgegen manch anders lautenden Veröffentlichungen wird dieses jedoch nur für die Vermittlung von Mietwohnungen gelten. Beim Erwerb von Immobilien und Grundstücken ändert sich vorerst nichts. Hier können also die Kosten für den Makler auch weiterhin von vornherein dem Käufer zugeschrieben werden. Weiterlesen „Vermietung, Immobilienkauf und Maklerprovisionen: Das Bestellerprinzip kommt.“



Warum soll ich für meine Bank eine Grundschuld mit so hohen Zinsen bestellen?

von Bettina Schmidt, Notarin

Nimmt ein Immobilieneigentümer bei seiner Bank ein Darlehen auf, so verlangt die Bank zur Sicherung ihrer Forderung in der Regel die Bestellung einer Grundschuld. Was es mit dieser Grundschuld auf sich hat und wieso das Grundstück dabei mit so hohen Zinsen belastet werden soll, obwohl mit der Bank für den eigentlich Kredit, zum Beispiel für die Finanzierung der Immobilie, ein geringer Zinssatz ausgehandelt wurde, das erklärt Notarin Bettina Schmidt: Weiterlesen „Warum soll ich für meine Bank eine Grundschuld mit so hohen Zinsen bestellen?“