Von Notarin Sonja Reiff
In der Praxis ist es häufig der Fall, dass eine Immobilie noch vom Verkäufer bewohnt wird, wenn der notarielle Kaufvertrag beurkundet wird. Manchmal ist eine längere Nutzung durch den Verkäufer auch nach Beurkundung gewünscht und auch im Interesse des Käufers, der eventuell ebenfalls noch etwas Zeit benötigt, um den Umzug in das neue Heim zu organisieren.
Birgt dies jedoch Gefahren für den Käufer?
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