Von Notarin Sonja Reiff
Von einem Verbrauchervertrag spricht man, wenn ein Unternehmer beispielsweise eine Immobilie an einen Verbraucher verkauft.
Als Unternehmer gilt dabei, wer aufgrund seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist dagegen eine natürliche Person, die gerade nicht gewerblich oder selbständig, sondern als Privatperson handelt.
Klassischer Fall des Verbrauchervertrages ist der Bauträgervertrag, bei dem eine nicht gewerblich handelnde Privatperson als Käufer eine noch zu errichtende Eigentumswohnung oder ein Haus oder ein zu sanierendes Objekt von einem Bauträger kauft.
Weiterlesen „Der Verbrauchervertrag beim Immobilienkauf“