Familienrecht

Notarielle Urkunden und Ehen mit Auslandsbezug – Die Europäische Güterrechtsverordnung (EuGüVO)

von Notarin Sonja Reiff

Der Notar muss bei den meisten notariellen Verträgen und Urkunden im Vorfeld klären, nach welchem Güterrecht die Vertragsparteien und Urkundsbeteiligten verheiratet sind. Nach deutschem Recht gibt es vier verschiedene Güterstände (die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und der Deutsch-französisch Wahlgüterstand). Schließen die Ehepartner keinen Ehevertrag, dann gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In anderen Ländern gibt es jedoch noch viele weitere Güterstandsformen, die von den deutschen abweichen. So ist in Europa z.B. die Errungenschaftsgemeinschaft weit verbreitet (z.B. in Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal und Polen).

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Checkliste Ehevertrag

Auch wenn das Schließen eines Ehevertrages vielleicht unromatisch klingt, oftmals ist es sehr sinnvoll. Typische Bestandteile sind die Regelung des Güterstandes, Ausgleich von Rentenansprüchen sowie Regelungen zum nachehelichen Unterhalt. Insbesondere bei Doppelverdienern ohne Kinder, Eheschließung von Unternehmern oder Selbstständigen sowie einer Heirat im hohen Alter ist ein Ehevertrag zu empfehlen.

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Der Ehevertrag eines Unternehmers/einer Unternehmerin

Von Notarin Bettina Selzer

Warum sollte ein Ehepartner zustimmen, wenn der andere im Rahmen der Vereinbarung eines modifizierten Zugewinnausgleiches sein Unternehmen aus dem gemeinsamen Ehevermögen nehmen möchte?

Notare empfehlen Unternehmern in der Regel eindringlich, mit dem Ehepartner einen Ehevertrag abzuschließen, in welchem das Unternehmen von dem Ehevermögen getrennt werden soll. Dies führt bei den Ehepartnern  immer wieder zu Irritationen.

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Telefonaktion der Frankfurter Rundschau zum Familienrecht

Donnerstag, 12. November 2015 von 17.30 bis 19.30 Uhr
Telefonaktion der Frankfurter Rundschau mit Notarin Bettina Schmidt zum Thema Familienrecht

Gerade im Bereich des Familienrechts zeigt sich, dass fehlende Regelungen im Ernstfall verheerende und ungewollte Folgen haben können. Ist zum Beispiel die Ehe erst einmal gescheitert, kann man sich über viele Punkte oftmals nicht mehr einigen. Fragen rund um das komplizierte Familienrecht beantworteten bei einer FR-Telefonaktion drei Experten.

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