von Notarin Sonja Reiff
Der Notar muss bei den meisten notariellen Verträgen und Urkunden im Vorfeld klären, nach welchem Güterrecht die Vertragsparteien und Urkundsbeteiligten verheiratet sind. Nach deutschem Recht gibt es vier verschiedene Güterstände (die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und der Deutsch-französisch Wahlgüterstand). Schließen die Ehepartner keinen Ehevertrag, dann gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In anderen Ländern gibt es jedoch noch viele weitere Güterstandsformen, die von den deutschen abweichen. So ist in Europa z.B. die Errungenschaftsgemeinschaft weit verbreitet (z.B. in Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal und Polen).