Das eheliche Güterrecht regelt die güterrechtlichen und somit die vermögensrechtlichen Verhältnisse von Eheleuten zueinander. Gesetzlicher Güterstand ist in Deutschland die Zugewinngemeinschaft. Durch einen Ehevertrag können die Ehepartner jedoch auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft oder einen anderen Güterstand vereinbaren. Weitere Güterstände im deutschen Güterrecht sind die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und die Wahl-Zugewinngemeinschaft (auch Deutsch-Französischer Wahlgüterstand genannt).
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