27.09.2023

Scheidungsfolgenvereinbarung für einvernehmliche Scheidung

Wenn Paare sich einvernehmlich einigen und ein langes Scheidungsverfahren vermeiden möchten, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung helfen.

Frankfurt, 27. September 2023 – Viele Ehepaare, die sich trennen, möchten sich im Guten einigen und ein langes Scheidungsverfahren vermeiden. Vor einer Scheidung bietet sich dafür der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung an. Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Ehevertrag, der die Scheidungsfolgen regelt.

„Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Umgangsrecht und nachehelicher Unterhalt können so vor der Scheidung einvernehmlich geregelt werden, ohne eine streitige Scheidung vor Gericht zu riskieren. Gerade wenn es gemeinsame Kinder gibt, ist dieser Weg, auch wegen der psychischen Belastungen während eines langjährigen Gerichtsverfahrens, zu bevorzugen“, rät Bettina Selzer, Notarin aus Frankfurt.

Bettina Selzer, Notar Frankfurt am Main
Notarin Bettina Selzer zur einvernehmlichen Scheidung mithilfe einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss notariell beurkundet werden. Daher bietet es sich an, auch die Beratung beim Notar in Anspruch zu nehmen. Diese ist mit den Gebühren für die Beurkundung bereits abgegolten. Zusätzliche Kosten für Rechtsanwälte können vermieden werden.

„Der Notar ist allerdings verpflichtet, unparteiisch zu beraten“, betont Bettina Selzer. „Er muss darauf achten, dass keiner der Beteiligten unangemessen benachteiligt wird. Besteht keine Einigkeit, kann eine einseitige Beratung durch Rechtsanwälte daher dennoch sinnvoll sein. Der Notar wird Sie darauf hinweisen, wenn er es für notwendig hält.“

Wenn sich im Vermögen die gemeinsam bewohnte Immobilie befindet, sollte auf jeden Fall auch eine steuerliche Beratung erfolgen. Das gleiche gilt für Unternehmer mit Betriebsvermögen oder vermögende Privatpersonen mit Immobilienvermögen.

Nach der Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar können die Ehegatten einem Scheidungsverfahren gelassen entgegensehen. Das Gericht hält sich in der Regel an die getroffenen Vereinbarungen. Für die einvernehmliche Scheidung wird dann auch nur ein Anwalt benötigt, was weitere Kosten spart.

Weitere Informationen

https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/die-scheidungsfolgenvereinbarung-fuer-eine-einvernehmliche-scheidung/

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung:
https://www.selzer-reiff.de/notar-lexikon/scheidungsfolgenvereinbarung/

Tag-It: Scheidungsfolgenvereinbarung, Beratung, einvernehmliche Scheidung, Scheidungskosten, Güterstand, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Notar, Notariat Frankfurt

Über Selzer Reiff Notare, Frankfurt am Main

In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Familienrecht, im Erbrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Seit einigen Jahren sind RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich als Notare tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).