Sonja Reiff, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus Frankfurt, zur Frage, wann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Arbeit freistellen kann und wann er das Gehalt weiterzahlen muss
Frankfurt, 4. November 2014 – Schwerwiegendes Fehlverhalten oder mangelnde Auftragslage: Arbeitgeber kommen mitunter in die Situation, dass sie Arbeitnehmer von der Arbeit freistellen müssen. Dies ist jedoch nicht uneingeschränkt möglich, wie jetzt Sonja Reiff, Anwalt für Arbeitsrecht in der Frankfurter Kanzlei Schmidt & Kollegen, in einem Fachbeitrag auf dem Portal anwalt.de erklärt. Denn die Arbeitsleistung des Arbeitsnehmers sowie seine Vergütung sind Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag, die der Arbeitgeber nicht ohne weiteres verweigern kann. Weiterlesen „Arbeitsrecht: Freistellung des Arbeitnehmers durch Arbeitgeber“