Notarin Bettina Selzer erklärt, warum die eherechtlichen Vorgaben des BGB nicht immer der individuellen Situation angemessen sind und wann ein Ehevertrag sinnvoll sein kann.
Frankfurt, 06. September 2018 – Frisch verliebt und voller Begeisterung zum Traualtar: Wenn die Hochzeit kurz bevorsteht, mag für manchen der Gedanke an einen Ehevertrag irritierend sein. Tatsache ist jedoch, dass allein im Jahr 2017 in Deutschland 153.501 Ehen geschieden wurden. Es ist daher durchaus ratsam frühzeitig vorzusorgen, um die Folgen einer möglichen Trennung für beide Seiten sinnvoll und fair zu gestalten. Denn niemand weiß, was in zehn oder zwanzig Jahren ist. Hier wirkt der Ehevertrag wie eine Versicherung für die Ehe.
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