Ein Fachbeitrag von Notarin Sonja Reiff beleuchtet die Problematik von Eigentum, Vertragsgestaltung und Güterstand bei Ehen mit Auslandsbezug
Frankfurt, 29. November 2019 – Das Güterrecht steckt den Rahmen für die Regelung der Vermögens- und Eigentumsverhältnisse innerhalb und bei Beendigung der Ehe. Dies kann sowohl private als auch geschäftliche Vorgänge betreffen. Alleine das deutsche Güterrecht kennt vier verschiedene Güterstände. Noch komplizierter wird es bei Ehen mit Auslandsbezug, bei denen beispielsweise die Eheschließenden nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hatten oder der dauerhafte Aufenthaltsort in einem anderen Land liegt. Der Notar muss dann bei den meisten notariellen Verträgen und Urkunden im Vorfeld klären, nach welchem Güterrecht die Vertragsparteien und Urkundsbeteiligten verheiratet sind. Mit Einführung der Europäischen Güterrechtsverordnung (EuGüVO) Anfang 2019 hat sich hier einiges geändert. Der Fachbeitrag von Sonja Reiff, berufen als Notar in Frankfurt, gibt einen Überblick.
Weiterlesen „Notarielle Urkunden in Ehen mit Auslandsbezug und die Europäische Güterrechtsverordnung (EuGüVO)“