Notarin Bettina Schmidt aus Frankfurt erklärt die getrennte Beurkundung von Angebot und Annahme durch zwei unterschiedliche Notare beim Immobilienkauf
Frankfurt, 26. Juni 2012 – Immobilienrecht und Immobilienkauf: Ist die gemeinsame Beurkundung eines Immobilienkaufs beim Notar vor Ort nicht möglich, bieten sich die getrennte Beurkundung bei zwei Notaren oder die Beurkundung bei einem Notar mit vollmachloser Vertretung des abwesenden Vertragspartners als Alternativen an. Weiterlesen „Immobilienrecht und Immobilienkauf: Getrennte Beurkundung beim Notar“