15.02.2018

Korrekte, rechtssichere Unterschrift bei Verträgen und Urkunden

Welche Kriterien muss eine rechtsgültige Unterschrift erfüllen, wenn ich eine Urkunde oder einen Vertrag unterschreibe? Bettina Selzer, Notarin in Frankfurt am Main, erklärt es.

Pressemeldung – Frankfurt, 15. Februar 2018 – In unserem Alltag gibt es Vieles zu unterzeichnen. Hier ein „Friedrich Wilhelm“, da ein Kringel: viele Menschen machen sich kaum mehr Gedanken darüber, wie sie unterschreiben. Damit ein Vertrag oder eine Urkunde, zum Beispiel beim Notar, rechtsgültig ist, muss die Unterschrift jedoch formalen Kriterien entsprechen. Tut sie dies nicht, ist sie unwirksam und der Vertrag kann ungültig sein.

Bettina Selzer von der Sozietät Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare ist seit 2011 zum Notar in Frankfurt am Main berufen. Aus ihrer täglichen Arbeit weiß sie, dass bezüglich der korrekten Gestaltung einer rechtsgültigen Unterschrift häufig Unsicherheit herrscht.

„Die Unterschrift muss gemäß § 126 Abs. 1 BGB eine Namensunterschrift sein“, erklärte Notarin Selzer erst kürzlich im Rahmen eines Radio-Interviews im Hessischen Rundfunk. „Hierbei genügt der Familienname. Der Vorname ist nicht unbedingt erforderlich. Unzureichend für eine rechtsgültige Unterschrift sind jedoch der Vorname alleine, die Abkürzung des Nachnamens mit einem Anfangsbuchstaben oder nur ein Handzeichen bzw. Kürzel.“

Wichtig sei außerdem, dass die Unterschrift den Beteiligten, der unterschrieben hat, hinreichend deutlich kennzeichnet. Aus diesem Grund genügt als Unterschrift ein individueller Schriftzug, der einmalig ist, charakteristische Merkmale aufweist und sich als Unterschrift eines Namens darstellt. Der Name sollte wenigstens andeutungsweise erkennbar sein. Eine geschlängelte Linie, deren Buchstaben auch andeutungsweise nicht mehr erkennbar sind, ist lediglich ein Handzeichen und genügt nicht als rechtswirksame Unterschrift.

Interessant ist auch der Fall von Doppelnamen: „Hier hat sich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angepasst und die Unterschrift mit einem der beiden Namen für rechtsgültig erklärt“, so Selzer. Die Tatsache, dass viele Personen nur mit einem Namen unterschreiben, obwohl sie einen Doppelnamen haben, ist nun also rechtlich berücksichtigt.

„Wenn Sie grundsätzlich immer auf der sicheren Seite sein wollen, sollten Sie sich angewöhnen, immer die gleiche Unterschrift zu nutzen“, rät die Notarin. „Diese sollte aus dem vollständigen Familiennamen bestehen und die Buchstaben sollten wenigstens ansatzweise erkennbar sein. Wenn Sie regelmäßig unterschreiben, bildet sich von alleine eine für Sie charakteristische Unterschrift heraus, die Sie von anderen Personen individuell unterscheidet.“

Übrigens sind die formalen Vorgaben für eine rechtsgültige Unterschrift nicht nur beim Notar, sondern bei jeglicher Vertragsunterschrift von Belang. Ob Sie beim Notar eine Urkunde oder im privaten Rechtsverkehr Ihren Mietvertrag beim Vermieter unterschreiben, hier gibt es diesbezüglich keinen rechtlichen Unterschied.

Weitere Informationen:

https://www.selzer-reiff.de/aktuelles/fachbeitraege-publikationen/formale-vorgaben-rechtsgueltige-unterschrift/

(Fachbeitrag „Wie sieht eine rechtsgültige Unterschrift aus“)

http://www.notar-frankfurt-am-main.de/

(Blog der Nortarinnen)

Über Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare, Frankfurt

Als vereidigte Notare in Frankfurt bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff in ihrem Notarbüro im Westend Frankfurt sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Der Notar ist in Deutschland als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Grundstücksrecht sowie im Erbrecht und Familienrecht unterliegen Verträge häufig gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernissen, deren Einhaltung durch Mitwirkung des Notars sichergestellt wird.

Hierbei ist der Notar – im Gegensatz zum Rechtsanwalt – zur Unparteilichkeit gegenüber beiden Vertragspartnern verpflichtet. Notare beraten auch in Vertragsangelegenheiten, bei denen ihre Mitwirkung nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, wie beispielsweise bei der Errichtung eines rechtsgültigen Testaments und sorgen hier für Rechtssicherheit.

Weitere Informationen zur Sozietät Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare:

https://www.selzer-reiff.de 

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