13.01.2015
Arbeitsrecht und Kündigung: Probleme und häufige Fehler
Vorsicht bei der Kündigung. Auswirkungen von häufig vorkommenden Formfehlern und abgelaufenen Fristen erläutert Sonja Reiff, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus Frankfurt
Frankfurt, 13. Januar 2015 – Welche Form muss eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses haben? Reicht es aus, dass der Arbeitgeber zum Arbeitnehmer sagt, dass er gekündigt ist und am nächsten Tag nicht mehr zur Arbeit erscheinen muss? Wie sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer per sms kündigt? Ist eine Kündigung per Telefax möglich? Diese Fragen stellen sich viele Arbeitsvertragsparteien. Welche Fehler in der Praxis immer wieder vorkommen, wie sie sich auswirken und worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung achten sollten, erklärt Sonja Reiff, Rechtsanwältin aus Frankfurt, ausführlicher in einem neuen Fachbeitrag in ihrem Blog zum Arbeitsrecht.
Damit eine Kündigung rechtswirksam ist, bedarf es grundsätzlich schon mal der richtigen Form. Denn seit dem Jahr 2000 gibt es eine eindeutige gesetzliche Regelung dazu, wie und in welcher Form die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auszusprechen ist. § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besagt, dass Kündigungen der Schriftform bedürfen. Schriftform bedeutet wiederum, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unter dem Text unterzeichnet wird. Somit sind mündliche Kündigungen, Kündigungen per E-Mail, sms oder Telefax alle formnichtig und unwirksam.
Hierbei – gerade im Falle der Kündigung durch den Arbeitgeber – ist auch zu beachten, dass die Kündigung von einer dazu berechtigten Person unterschrieben ist. Und es ist notwendig, dass die Kündigung dem Kündigungsempfänger nachweislich zugeht. Die Art der Zustellung kann eine ganz entscheidende Rolle spielen, wenn es um enge Fristen geht.
„Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, die eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aussprechen, sollten sich der notwendigen Vorgaben bewusst sein und hierzu im Zweifel anwaltlichen Rat einholen“, empfiehlt Rechtsanwältin Sonja Reiff, die in ihrer täglichen Arbeit häufig mit Formfehlern bei der Kündigung konfrontiert ist. „Noch immer ist zum Beispiel der Irrglaube weit verbreitet, dass man auch per SMS, Fax oder E-Mail kündigen kann.“
Ausführliche Informationen zu Thema „Arbeitsrecht: Probleme und Fehler in der Kündigungserklärung“ unter:
http://www.arbeitsrecht-frankfurt.info/arbeitsrecht-probleme-und-fehler-der-kuendigungserklaerung/
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