Vorrats-GmbH

Die Vorrats-GmbH ist eine GmbH, die in der Regel von einem gewerblichen Anbieter nur gegründet wird, um sie an einen Dritten zu verkaufen. Die Vorrats-GmbH war daher noch nie unternehmerisch tätig. Es wurde lediglich das Stammkapital eingezahlt und die Gesellschaft gegründet. Bleibt einem Gründer keine Zeit, direkt eine GmbH zu gründen, so kann er von einem entsprechenden Anbieter eine Vorrats-GmbH erwerben. Dann muss nur noch eine Satzungsänderung vorgenommen werden, mit der regelmäßig die Firma, der Unternehmensgegenstand und der Geschäftssitz geändert wird. Ferner wird in der Regel der Geschäftsführer ausgetauscht. Von dem Kauf einer Vorrats-GmbH ist der Mantelkauf zu unterscheiden. Dabei handelt es sich um den Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen einer Gesellschaft, die bereits unternehmerisch tätig war, dies zum Zeitpunkt des Kaufes aber nicht mehr ist oder vermögenslos ist. Von dem Kauf einer Mantelgesellschaft ist jedoch in der Regel abzuraten, da ein nicht überschaubares Risiko der Haftung für Altverbindlichkeiten und für gegebenenfalls nicht eingezahltes Stammkapital besteht. Der Kauf einer Vorrats-GmbH sowie einer Mantelgesellschaft stellt jeweils eine wirtschaftliche Neugründung dar.