Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder auch UG (haftungsbeschränkt) ist ein Unterfall einer GmbH, die jedoch ein geringeres Stammkapital als 25.000 € haben kann. Dieses muss aber dafür im Gegensatz zu der GmbH vollständig eingezahlt sein. Auch darf das Stammkapital nur in bar erbracht werden. Sacheinlagen sind nicht zulässig. Ferner ist in der Bilanz des aufzustellenden Jahresabschlusses eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist. Diese Rücklage darf auch nur für die nach § 5a Abs. 3 GmbHG aufgeführten Fälle verwendet werden. Einer dieser Fälle ist die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach § 57 c GmbHG. Der Gesetzgeber wollte daher die Möglichkeit schaffen, dass aus der Rücklage eine Kapitalerhöhung auf mindestens 25.000 € Stammkapital erfolgen und dadurch eine vollwertige GmbH entstehen kann. Nachteil dieser Vorgehensweise ist jedoch, dass im Rahmen der Kapitalerhöhung eine von einem Wirtschaftsprüfer oder bei kleineren Gesellschaften von einem vereidigten Buchprüfer geprüfte Jahresbilanz vorzulegen ist. Dafür entstehen nicht ganz unerhebliche Kosten. Der einfachere und in der Regel kostengünstigere Weg ist daher eine Barkapitalerhöhung auf das Mindestkapital von 25.000 €.