Unternehmerehevertrag

Was ist ein Unternehmerehevertrag?

Eheverträge sind in Deutschland ein fester Bestandteil des Familienrechts. Mit einem Ehevertrag können Eheleute individuelle Vereinbarungen über die Gestaltung ihrer ehelichen Beziehungen treffen.

Als Notare empfehlen wir Unternehmern, Gesellschaftern und Anteilseignern von Unternehmen dringend, einen Ehevertrag abzuschließen, in dem auch die Anteile am Unternehmen und deren Wertzuwächse ausreichend berücksichtigt werden. Daher spricht man dann auch vom „Unternehmerehevertrag“.

Unsere Empfehlung hat folgenden Hintergrund: Wenn kein Ehevertrag geschlossen ist, sind die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Das bedeutet, dass der Ehepartner im Fall der Scheidung auch am Wert des Unternehmens beteiligt wird. Hierauf entsteht ein Ausgleichsanspruch in Form einer Geldzahlung.

Ist das Unternehmen während der Ehe gewachsen, kann dies zu einer Situation führen, die sowohl das Unternehmen als auch die Existenz des Unternehmers selbst in Gefahr bringt.

Mit einem Unternehmerehevertrag lässt sich diese Situation vermeiden. Im Ehevertrag können, z. B. im Rahmen einer modifizierten Zugewinngemeinschaft, individuelle Regelungen getroffen werden, die den Fortbestand des Unternehmens sichern.

Bei der Ausgestaltung des Ehevertrages für Unternehmer und Gesellschafter gilt es jedoch vielfältige Aspekte zu beachten.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Fachbeitrag:

Der Ehevertrag für Unternehmer und Gesellschafter