Sitzverlegung

Soll der Sitz einer GmbH oder AG geändert werden, handelt es sich um eine Satzungsänderung. Dieser Beschluss zur Sitzverlegung der Gesellschafterversammlung (GmbH) oder der Hauptversammlung (AG) ist notariell zu beurkunden und die Sitzverlegung zum Handelsregister anzumelden. Die Handelsregisteranmeldung ist von den Geschäftsführern in vertretungsberechtigter Zahl (GmbH) oder vom Vorstand (AG) zu unterzeichnen. Die Unterschriften sind notariell zu beglaubigen. Der Anmeldung ist ebenfalls der aktuelle Gesellschaftsvertrag, dem sich der neue Sitz entnehmen lässt, nebst Satzungsbescheinigung beizufügen. Soll jedoch nur die aktuelle Geschäftsanschrift verlegt werden und der Sitz ändert sich nicht, ist gerade keine Satzungsänderung erforderlich. Es reicht dann, lediglich die geänderte Geschäftsanschrift durch eine Handelsregisteranmeldung beim Registergericht zur Eintragung anzumelden.